Sachverhalt:
Mit Beschluss Nr. 9231 hat der Gemeinderat beschlossen, dass eine diesbezügliche Satzung aufzustellen ist. Hierzu nimmt der Gemeinderat Kenntnis vom Entwurf des Architekturbüros Reiser aus München vom 25.11.2013.
Beschluss:
Der Gemeinderat billigt den
Entwurf vom 25.11.2013 und legt folgendes fest:
Die Gemeindeverwaltung wird
beauftragt, das Verfahren für diese Ergänzungssatzung, das sich nach § 34 Abs.
5 und 6 BauGB richtet, weiterzuführen. Es ist dabei das vereinfachte Verfahren
nach § 13 Nr. 2 und 3 BauGB entsprechend anzuwenden. Hierzu wird folgendes
festgelegt:
Es ist
·
von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen,
·
die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen,
·
die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.