Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Erneuerung des best. Garage sowie des best. Dachstuhles des Wohnhauses – Fl.Nr. 640 Gemarkung Epfach– Flößerstraße 3
Vorlage
01/2016/0499
Aktenzeichen
6024-B16-A4E2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 640 der Gemarkung Epfach wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD). Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Mischsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.