Sachverhalt:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom abgeschlossenen Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, in welchem keine Stellungnahmen eingegangen sind, die einer erneuten Auslegung bedürfen (siehe Beschlüsse zu den Stellungnahmen).
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt den Entwurf der 24.
Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 08.12.2015 einschließlich
Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 08.12.2015 fest. Der
Flächennutzungsplan der Gemeinde Denklingen wird auf Grund dessen geändert.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Genehmigungsvorlage beim Landratsamt Landsberg am Lech gem. § 6
BauGB durchzuführen.
Die Träger öffentlicher
Belange und die berührten Bürger sind von den Ergebnissen des Verfahrens § 3
Abs. 2 zu informieren.
Nach Genehmigung ist der Bekanntmachung die
zusammenfassende Erklärung noch beizufügen, einschließlich der sonst üblichen
Hinweise.