Betreff
Verbesserung der Breitbandversorgung in der Gemeinde Denklingen
Vorlage
01/2016/0521
Aktenzeichen
8541-J16-44F3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des abgeschlossenen 1. Bayerischen Breitbandförderprogrammes haben die beiden Dorfgebiete von Denklingen und Epfach (vgl. beiliegende Karte: gelb markierte Gebiete) eine VDSL-Versorgung von bis zu 50 Mbit/sec erhalten.

 

Im Rahmen des derzeit laufenden 2. Bayerischen Breitbandförderprogrammes erhalten im Gemeindegebiet von Denklingen das Dorfgebiet von Dienhausen und alle sonstigen Wohn- und Geschäftshäuser in den Weilern und Einöden (vgl. beiliegende Karte: blau und grün markierte Gebiete), soweit die betroffenen Eigentümer das wollen, einen Glasfaseranschluss bis in das Haus. Der Glasfaseranschluss bietet die Gewähr, alle heute vorstellbaren Bandbreiten in Zukunft liefern zu können. Der gemeindliche Ausbau geht dabei bis zur Grundstücksgrenze. Der Rest muss vom Eigentümer finanziert werden.

 

Weder das bayerische Breitbandförderprogramm noch das neue aufgelegte Bundesförderprogramm ermöglichen es den Gemeinden Bandbreiten von jenseits der 50 Mbit/sec in den Gebieten anzubieten, die bereits mit diesen 50 Mbit/sec versorgt sind. Diese Genehmigung wurde bei der EU nicht beantragt. Deshalb kann die Gemeinde Denklingen für ihre Dorfgebiete von Denklingen und Epfach derzeit in dieser Angelegenheit fast nichts unternehmen.

 

Es stellt sich, nachdem das Leistungsvermögen der derzeitigen Versorgung von Denklingen und Epfach in absehbarer Zeit erschöpft sein wird, die Frage, welche Restaktivitäten momentan verbleiben. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

 

  1. Gemäß Planung der Telekom für die Glasfasererschließung für Dienhausen wird der Glasfaserstrang Richtung Dienhausen durch die Hauptstraße in Denklingen geführt. Es bietet sich hierfür die Prüfung an, ob von Seiten der Telekom eine Möglichkeit gesehen werden kann, Anwesen im Bereich dieser Bauarbeiten mit Glasfaser zu versorgen. Die Telekom muss aus rechtlicher Sicht diese Anschlüsse auf alle Fälle getrennt vom Förderverfahren Dienhausen betrachten und dann diese ggf. herstellen, sonst ist das fördertechnisch problematisch. Es gibt einen Prozess der gerade für solche Anschlüsse geschaffen wird. Dieser nennt sich mehr „Breitband für mich“ kurz „MBFB“. Hier werden die Kosten ermittelt, die notwendig sind, um die zusätzlichen Gebäude anzuschließen und es wird im Anschluss eine evtl. anfallende Zuzahlung ermittelt. Diese Zuzahlung muss dann vom Grundstückseigentümer an die Telekom errichtet werden.

  2. Für die heutige Beschlussvorlage ist Alternative 2 wichtig: Das neue Förderprogramm des Bundes unterstützt auch Beratungsleistungen. Im Rahmen dieser Beratungsleistungen kann ein sog. Leerrohr-Masterplan erstellt werden. Ein solcher Masterplan stellt einen Fahrplan dar, der es ermöglicht, fallweise bei anstehenden Tiefbauarbeiten entsprechende Leerrohre mit zu verlegen, so dass ohne größeren Mehraufwand im Laufe der Zeit eine glasfasergeeignete Infrastruktur im Besitz der Gemeinde entstehen kann. Es reicht nämlich keinesfalls aus, einfach nur 50er oder 100er Leerrohre zu verlegen. Vielmehr muss eine Verlegung von Leerrohren und Speedpipes auf der Basis einer Planung, die auch eine Verbindung der Hausabzweigungen zur Glasfaserzentrale gewährleistet, durchgeführt werden. Ansonsten sind die Leerrohre nicht verwendbar. Die Beauftragung dieser Planung in Form von Beratungsleistungen gemäß dem Bundes-Breitband-Förderprogramm ist Gegenstand des heutigen Beschlusses. Gemäß Nr. 6.7 der Bundes-Breitband-Förderrichtlinien, die dieser Beschlussvorlage beiliegen, werden die diesbezüglichen Kosten zu 100 % bezuschusst.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot der Corwese GmbH aus Seefeld vom 17.03.2016 und beschließt, dass das Angebot vollumfänglich anzunehmen ist. Die Gemeindeverwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte im Rahmen des Bundes-Breitband-Förderprogrammes durchzuführen und für eine Bezuschussung in Höhe von 100 % Sorge zu tragen.