Sachverhalt:
Bei der durch das Gemeindegebiet verlaufenden
110-kV-Leitung muss auf folgenden Gründen der Mast auf dem Flurstück 1381 der
Gemarkung Epfach erneuert werden:
Im Rahmen einer Überprüfung des bestehenden
Stromnetzes der Lechwerke AG wurde festgestellt, dass einige Masten aufgrund
der gestiegenen Lastflüsse, insbesondere durch die vermehrte Einspeisung
erneuerbarer Energien ins LEW-Netz, nicht mehr fähig sind, dieser zeitgemäßen
Strombelastung Stand zu halten. Die erhöhte Auslastung führt durch den größeren
Stromfluss zu höheren Leiterseiltemperaturen, größeren Durchhängen und damit
zwangsläufig zu geringeren Bodenabständen.
Der Großteil der 110-kV-Freileitungen im
LEW-Netz wurde zum Zeitpunkt der Errichtung auf eine Leiterseiltemperatur von
40°C und den damit verbundenen Durchhang ausgelegt. Um eine zeitgemäße
Strombelastung der Leitungen zu gewährleisten, sind diese heute jedoch bei
ungünstigen klimatischen Verhältnissen im Sommer mit bis zu 80°C zu betreiben.
Durch die im Vergleich zur Auslegungstemperatur höhere Leiterseiltemperatur und
den damit verbundenen vergrößerten Durchhang der Seile, sind die einzuhaltenden
Mindestabstände der bestehenden Leitungen gemäß EN 50341 in einigen wenigen
Fällen nicht ausreichend. Um diese Leitungen mit bis zu 80°C betreiben zu
können, sind konkrete Maßnahmen im Netz erforderlich; somit ist in diesen
Fällen eine Masterhöhung bzw. -verschiebung unumgänglich.
Bei einer Analyse des Verteilnetzes der LEW wurde der o. a. Mast mit vordringlichem Handlungsbedarf bestimmt.
Beschluss:
Das Einvernehmen zu der beantragten Masterhöhung und –verschiebung ist zu erteilen.