Betreff
Wassergebührenkalkulation 2016
Vorlage
01/2016/0554
Aktenzeichen
930-J15-DBF3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Wassergebührenkalkulation schließt mit 0,73 EUR / m³ ab. Der derzeitige Verkaufspreis beträgt 1,05 EUR / m³. Dieses Kalkulationsergebnis ist sowohl durch den Rückgang der Kosten als auch die Steigerung der Beitragseinnahmen bedingt. Es gingen folgende Aufwendungen zurück: Abschreibungen, Kalkulatorische Zinsen (sh. auch das immer tiefer fallende Zinsniveau, Unterhaltskosten (z.B. Strom durch die vorgenommenen Ausschreibungen).

 

Die beiliegende Übersicht spiegelt die zusammengefasste Kalkulation wieder, deren Zahlenmaterial auf umfangreiche Ermittlungen im Haushaltswesen basiert.

 

Es wird vorgeschlagen, keine Senkung der Wassergebühren aus folgenden 2 Gründen durchzuführen:

 

  1. Sämtliche Überschüsse werden der Sonderrücklage „Wasser“ zugeführt, die es ermöglicht, zukünftige Gebührenschwankungen zu vermeiden. Diese Sonderrücklage ist nicht nur eine virtuelle Zahl; sie wird vielmehr in einem physischen Konto geführt. Z.B. wurde diesem Konto der Überschuss 2015 in Höhe von 45.805,28 Euro gutgeschrieben.
  2. Es stehen umfangreiche Wasserinvestitionen an, die die Wassergebührenkalkulation wieder belasten werden.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt die vorgelegte Wassergebührenkalkulation, die mit 0,73 EUR / m³ abschließt. Die darauf beruhenden Buchungen werden ebenfalls genehmigt. Die Wassergebührenhöhe wird nicht verändert.