Betreff
Abwassergebührenkalkulation 2016
Vorlage
01/2016/0555
Aktenzeichen
930-J15-DBF3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Wassergebührenkalkulation schließt mit 0,88 EUR / m³ ab. Der derzeitige Verkaufspreis beträgt 1,25 EUR / m³. Dieses Kalkulationsergebnis ist sowohl durch den Rückgang der Kosten als auch die Steigerung der Beitragseinnahmen bedingt. Es gingen folgende Aufwendungen zurück: Abschreibungen, Kalkulatorische Zinsen (sh. auch das immer tiefer fallende Zinsniveau, Unterhaltskosten (z.B. Strom durch die vorgenommenen Ausschreibungen).

 

Die beiliegende Übersicht spiegelt die zusammengefasste Kalkulation wieder, deren Zahlenmaterial auf umfangreiche Ermittlungen im Haushaltswesen basiert.

 

Es wird vorgeschlagen, keine Senkung der Abwassergebühren aus folgenden 2 Gründen durchzuführen:

 

  1. Sämtliche Überschüsse werden der Sonderrücklage „Abwasser“ zugeführt, die es ermöglicht, zukünftige Gebührenschwankungen zu vermeiden. Diese Sonderrücklage ist nicht nur eine virtuelle Zahl; sie wird vielmehr in einem physischen Konto geführt. Z.B. wurde diesem Konto der Überschuss 2015 in Höhe von 38.979,79 Euro gutgeschrieben.
  2. Es stehen noch Kanalsanierungen in Denklingen und Dienhausen aus. Außerdem wird 2016 die TV-Untersuchung bei den Kanälen in Epfach durchgeführt, was auch zu Kanalsanierungskosten führen kann.

 

Gleichwohl ist gerade beim Abwasser zu beobachten, dass die verkaufbare Abwassermenge sukzessive steigt.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt die vorgelegte Abwassergebührenkalkulation, die mit 0,88 EUR / m³ abschließt. Die darauf beruhenden Buchungen werden ebenfalls genehmigt. Die Wassergebührenhöhe wird nicht verändert.