Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Einbau einer dritten Wohnung mit Erweiterung des Wohnbereichs im Obergeschoss – Fl.Nr. 24 Gemarkung Epfach – VIA CLAUDIA 19
Vorlage
01/2016/0556
Aktenzeichen
6024-J16-6937
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 24 der Gemarkung Epfach wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD). Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.