Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Erneuerung der bestehenden Garage - Bergstraße 3
Vorlage
01/2014/0158
Aktenzeichen
6024-B14-C9D2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 237 der Gemarkung Denklingen wurde die  Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor, da es sich nicht um eine Garage im Sinne des § 6 Abs. 9 BayBO handelt und die Fläche von 50 m² überschritten wird.

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB).

Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD). Eine Garage ist gem. § 12 BauNVO zulässig.

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Garage in annähernd diesem Umfang bestand bereits!

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.