Betreff
Errichtung eines Wohnhauses auf dem Flurstück 83/2 der Gemarkung Epfach (VIA CLAUDIA 40) - Erteilung des Einvernehmens zum baurechtlichen Antrag auf Vorbescheid
Vorlage
01/2016/0572
Aktenzeichen
6024-J16-3C02
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es steht folgende Entscheidung an: Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Bauvoranfrage – Beseitigung von Stadl und ggfs. Garagen und Errichtung eines Wohnhauses auf dem Anwesen VIA CLAUDIA 40

 

Hierzu ist aus baurechtlicher Sicht folgender Sachverhalt gegeben:

 

Für die Fl.Nr. 83/2 der Gemarkung Epfach wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD). In Dorfgebieten sind Wohnhäuser zulässig. Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Mischsystem.

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.