Betreff
5. Änderung des Bebauungsplanes „Molkereistraße“; Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/ Beschlussvorschläge;
Vorlage
01/2016/0578
Aktenzeichen
6102-B15-A197
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Denklingen hat am 25.02.2015 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Molkereistraße“ gefasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB fand im Rahmen der Auslegung der Planunterlagen (Entwurf in der Fassung vom 30.01.2015 incl. Begründung in der Fassung vom 06.02.2015, gebilligt in der Sitzung vom 25.02.2015) im Rathaus Denklingen vom 09.03.2015 bis 20.04.2015 statt.

Die Öffentlichkeit hatte dabei die Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Mit E-Mail vom 05.03.2015 wurden die Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zum Entwurf in der Fassung vom 30.01.2015 incl. Begründung in der Fassung vom 06.02.2015 gemäß § 4 (1) BauGB bis zum 20.04.2015 Stellung zu nehmen.

 

In der Sitzung vom 20.05.2015 wurden die Beschlüsse über die im Verfahren §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangen Stellungnahmen gefasst.

 

Mit Beschluss vom 29.07.2015 wurde der überarbeitete Entwurf in der Fassung vom 15.07.2015 gebilligt und die Auslegung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen.

Die öffentliche Auslegung fand vom 09.10.2015 bis 09.11.2015 statt.

In der Sitzung vom 16.12.2015 wurden die Beschlüsse über die im Verfahren §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen gefasst.

 

Nachdem eine nochmalige Überarbeitung des Entwurfs notwendig war, wurde der überarbeitete Entwurf in der Fassung vom 18.02.2016 in der Sitzung vom 16.03.2016 gebilligt und die erneute Auslegung beschlossen.

Die öffentliche Auslegung fand vom 04.04.2016 bis 04.05.2016 statt.

 

Folgende 49 Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:

-     Amt für ländliche Entwicklung, München

-     Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck

-     Bayerischer Bauernverband, Kaufbeuren

-     Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q,  München

-     Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung München

-     Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg

-     Bund Naturschutz, Kreisgruppe Landsberg am Lech

-     Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben, Nürnberg

-     DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung München

-     Deutsche Post, Immobilienservice GmbH, München

-     Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Kempten

-     Gemeinde Altenstadt

-     Gemeinde Apfeldorf

-     Gemeinde Bidingen

-     Gemeinde Fuchstal

-     Gemeinde Hohenfurch

-     Gemeinde Kinsau

-     Gemeinde Osterzell

-     Gemeinde Reichling

-     Gemeinde Schwabsoien

-     Gemeinde Vilgertshofen

-     Handwerkskammer für München und Oberbayern, München

-     Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, München

-     Katholisches Pfarramt Denklingen

-     Katholisches Pfarramt Epfach

-     Kreishandwerkerschaft, Landsberg am Lech

-     Kreisheimatpflegerin, Dr. Heide Weißhaar-Kiem, Landsberg am Lech

-     Kreisjugendring Landsberg am Lech

-     Landesbund für Vogelschutz Bayern e.V., Schondorf am Ammersee

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisjugendamt, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Sg. „Kreiseigener Tiefbau“, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech

-     E.ON Wasserkraft GmbH, Werksleitung Lech, Landsberg am Lech

-     Lechwerke AG, Augsburg

-     Markt Kaltental

-     Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München

-     Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, München

-     Regierung von Oberbayern, Höhere Planungsbehörde, München

-     Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10, München

-     Regionaler Planungsverband München

-     Staatliches Bauamt Weilheim i.OB

-     Vermessungsamt Landsberg am Lech

-     Wasserwirtschaftsamt Weilheim i.OB

-     Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn

-     Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden, Denklingen

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger ist eine Stellungnahme von Herrn Martin Steger, Dienhausen eingegangen.

 

Von folgenden 19 Behörden, bzw. sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Verfahren § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen abgegeben:

-     Amt für ländliche Entwicklung, München, Stellungnahme vom 04.04.2016

-     Bayerischer Bauernverband, Kaufbeuren, Stellungnahme vom 04.04.2016

-     Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg, Schreiben vom 30.03.2016

-     DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung München, Schreiben vom 31.03.2016

-     Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Kempten, Schreiben vom 22.04.2016

-     Gemeinde Bidingen, Stellungnahme vom 25.03.2016

-     Gemeinde Fuchstal, Stellungnahme vom 12.04.2016

-     Handwerkskammer für München und Oberbayern, München, Schreiben vom 28.04.2016

-     Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, München, Schreiben vom 29.04.2016

-     Katholisches Pfarramt Denklingen, E-Mail vom 08.04.2016

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 22.04.2016

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 29.04.2016

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 31.03.2016

-     Markt Kaltental, Stellungnahme vom 28.04.2016

-     Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, München, Stellungnahme vom 29.04.2016

-     Regierung von Oberbayern, Höhere Planungsbehörde, München, Schreiben vom 27.04.2016

-     Regionaler Planungsverband München, E-Mail vom 28.04.2016

-     Wasserwirtschaftsamt Weilheim i.OB, Schreiben vom 05.04.2016

-     Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, E-Mail vom 24.03.2016

 

Folgende 16 Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange haben zwar eine Stellungnahme abgegeben, jedoch weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht, die beschlussmäßig zu behandeln wären:

-     Amt für ländliche Entwicklung, München, Stellungnahme vom 04.04.2016

-     Bayerischer Bauernverband, Kaufbeuren, Stellungnahme vom 04.04.2016

-     Bischöfliche Finanzkammer, Augsburg, Schreiben vom 30.03.2016

-     DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung München, Schreiben vom 31.03.2016

-     Gemeinde Bidingen, Stellungnahme vom 25.03.2016

-     Gemeinde Fuchstal, Stellungnahme vom 12.04.2016

-     Handwerkskammer für München und Oberbayern, München, Schreiben vom 28.04.2016

-     Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, München, Schreiben vom 29.04.2016

-     Katholisches Pfarramt Denklingen, E-Mail vom 08.04.2016

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 29.04.2016

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 31.03.2016

-     Markt Kaltental, Stellungnahme vom 28.04.2016

-     Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, München, Stellungnahme vom 29.04.2016

-     Regierung von Oberbayern, Höhere Planungsbehörde, München, Schreiben vom 27.04.2016

-     Regionaler Planungsverband München, E-Mail vom 28.04.2016

-     Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, E-Mail vom 24.03.2016

 

 

Beschlussmäßig zu behandelnde Anregungen bzw. Einwendungen liegen von folgenden 3 Behörden bzw. sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor:

-     Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Kempten, Schreiben vom 22.04.2016

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 22.04.2016

-     Wasserwirtschaftsamt Weilheim i.OB, Schreiben vom 05.04.2016

 

 

Zur Information: Keine Äußerung ist eingegangen von folgenden 30 Behörden bzw. sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

-     Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck

-     Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q,  München

-     Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung München

-     Bund Naturschutz, Kreisgruppe Landsberg am Lech

-     Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben, Nürnberg

-     Deutsche Post, Immobilienservice GmbH, München

-     Gemeinde Altenstadt

-     Gemeinde Apfeldorf

-     Gemeinde Hohenfurch

-     Gemeinde Kinsau

-     Gemeinde Osterzell

-     Gemeinde Reichling

-     Gemeinde Schwabsoien

-     Gemeinde Vilgertshofen

-     Katholisches Pfarramt Epfach

-     Kreishandwerkerschaft, Landsberg am Lech

-     Kreisheimatpflegerin, Dr. Heide Weißhaar-Kiem, Landsberg am Lech

-     Kreisjugendring Landsberg am Lech

-     Landesbund für Vogelschutz Bayern e.V., Schondorf am Ammersee

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Kreisjugendamt, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Sg. „Kreiseigener Tiefbau“, Landsberg am Lech

-     Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech

-     E.ON Wasserkraft GmbH, Werksleitung Lech, Landsberg am Lech

-     Lechwerke AG, Augsburg

-     Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München

-     Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10, München

-     Staatliches Bauamt Weilheim i.OB

-     Vermessungsamt Landsberg am Lech

Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden, Denklingen

 

Beschluss:

 

Würdigung der Stellungnahmen:

 

Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen der eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt und Beschlussvorschläge formuliert.

Die Stellungnahmen werden dem Gemeinderat als Anhang zur Verfügung gestellt.

 

 

A  Stellungnahmen von Bürgern

 

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung ist folgende Stellungnahme am 29.04.2016 von Martin Steger, Dienhausen eingegangen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

hiermit widerspreche fristgerecht der Planung in Bezug auf den „Standort Müllgefäße am Tag der Abholung" so wie sie erstmalig in der Änderungsfassung vom 08.12.2015 ersichtlich ist.

 

In der Sitzung am 16.03.2016 wurde dieser Widerspruch im Flächennutzungsplanverfahren erstmalig vorgelegt. Sie, Herr Bürgermeister Kießling, erläuterten seinerzeit, dass die Mülltonnenproblematik kein Bestandteil der Flächennutzungsplanänderung wäre.

Vielmehr wäre dies im Bebauungsplan zu behandeln.

Eingereicht wurde mein Widerspruch, weil „Standort Müllgefäße am Tag der Abholung“ im Rahmen der FNP-Änderung erstmalig am 08.12.2015 erwähnt wurde und somit Bestandteil des Flächennutzungsplanes ist.

 

Diesbezüglich reiche ich meinen Widerspruch wiederholt zur Bebauungsplanänderung ein.

 

Begründung meines Widerspruchs:

-           Die Positionierung auf der gegenüberliegenden Straßenseite, abgewandt vom eigentlichen Bebauungsumgriff, erscheint mir sehr rätselhaft.

Meine seinerseits erfolgte Abtretung von 1 Meter diente zur Herstellung einer vernünftigen Straßenbreite, die jetzt als Mülltonnenabstellplatz dienen soll. Dies erweckt den Anschein einer Notlösung und ist nicht akzeptabel.

-           Wenn es erforderlich ist den Müll händisch aus dem Bebauungsumgriff herauszufahren, weil es dem Müllfahrzeug nicht möglich ist diesen vom eigentlichen Grundstück abzuholen, erscheint mir das Gesamtkonzept äußerst zweifelhaft und ist alleine deswegen abzulehnen.

-           Das Abstellen von Mülltonnen im Kurvenscheitel ist alles andere als pragmatisch.

-           Bei einer Anzahl von 8 Wohneinheiten plus (6 Einheiten in Planung plus Familie Zeller nebst Mieter) und einer Tonnenvielfalt (Biotonne, Papiertonne, Restmüll, Gelbe Tonne) an unterschiedlichen Abholtagen, werden nahezu ständig Mülltonnen mit auffallenden Farben an der Hauptstraße stehen.

 

Ich fordere Sie auf den „Standort Müllgefäße am Tag der Abholung“ aus dem Entwurf zu

nehmen.

 

Eine derartige Umsetzung des Müllkonzepts werde ich nicht unterstützen und vehement

ablehnen.

 

Hochachtungsvoll

Martin Steger

 

Beschluss:

 

Die Standortfestlegung für die Müllgefäße wird aus dem Plan gestrichen. Die Beseitigung des privaten Hausmülls geschieht durch die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Landsberg am Lech.

 

In den Festsetzungen durch Text wird jedoch folgender Text ergänzt: „Für die Gebäude innerhalb des Geltungsbereiches müssen die Müllgefäße am Tage der Abholung nach den Weisungen des Landkreises Landsberg am Lech an der nächstgelegenen mit Sammelfahrzeugen befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche zur Abfuhr bereit gestellt werden.“

 

 

B  Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

 

Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange, die zwar eine Stellungnahme abgegeben haben, jedoch weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht haben (siehe o.a. Auflistung):

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahmen der oben aufgeführten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.

Auswirkungen auf die Planung sind nicht ersichtlich.

 

 

C  Beschussmäßig zu behandelnde Anregungen bzw. Einwendungen

 

1) Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Kempten, Schreiben vom 22.04.2016

 

Von der Deutschen Telekom ist folgendes Schreiben eingegangen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

 

Im Planungsbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom. Deren Bestand und Betrieb müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Sollten diese Anlagen von den Baumaßnahmen berührt werden, müssen diese gesichert, verändert oder verlegt werden, wobei die Aufwendungen der Telekom hierbei so gering wie möglich zu halten sind.

 

Falls im Planungsbereich Verkehrswege, in denen sich Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom befinden, entwidmet werden, bitten wir gesondert mit uns in Verbindung zu treten.

 

Sollten Sie im Rahmen dieses Verfahrens Lagepläne unserer Telekommunikationsanlagen benötigen, können diese angefordert werden bei:

 

E-Mail:           Planauskunft-Sued@telekom.de

Fax:                +49 391 580213737

Telefon:         +49 251 788777701

 

Die Verlegung neuer Telekommunikationslinien zur Versorgung des Planbereichs mit

Telekommunikationsinfrastruktur im und außerhalb des Plangebiets bleibt einer Prüfung vorbehalten.

Damit eine koordinierte Erschließung des Gebietes erfolgen kann, sind wir auf Informationen über den Ablauf aller Maßnahmen angewiesen. Bitte setzen Sie sich deshalb so früh wie möglich, jedoch mindestens 4 Monate vor Baubeginn, in Verbindung mit:

 

Deutsche Telekom Technik GmbH

Technik Niederlassung Süd, PTI 23

Gablinger Straße 2

D-86368 Gersthofen

 

Diese Adresse bitten wir auch für Anschreiben bezüglich Einladungen zu Spartenterminen zu verwenden.

 

Für die Beteiligung danken wir Ihnen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche Telekom

 

Beschluss:

 

Das Schreiben der Telekom wird zur Kenntnis genommen und ggf. weitere Maßnahmen veranlasst. Der Gemeinderat stellt fest, dass die Telekom über den Ablauf aller Maßnahmen bereits informiert ist und bereits mit der Vorbereitung der ihrer Erschließungsmaßnahmen begonnen hat.

 

 

2) Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 22.04.2016

 

Folgende Stellungnahme ist bei der Gemeinde Denklingen eingegangen:

 

Einwendungen

 

In ca. 40 m Entfernung zum Geltungsbereich befindet sich eine grundsätzlich gefahrenverdächtige Altdeponie auf dem Grundstück FI.Nr. 101, Gemarkung Dienhausen, die mit ABuDIS-Nr. 18100008 im Altlastenkataster des Landkreises Landsberg am Lech erfasst ist. Aufgrund des relativ geringen Abstandes zum geplanten Wohngebiet kann eine Beeinträchtigung durch migrierende Deponiegase nicht ausgeschlossen werden.

Im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens waren diesbezügliche Gefährdungsabschätzungen durch einen Sachverständigen in Abstimmung mit der Bodenschutzbehörde vorzunehmen. Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse wurden in Abstimmung mit dem LfU bewertet:

 

Gutachten Kling Consult vom 06.07.2015

 

Es wurden insgesamt 4 Kleinrammbohrungen abgeteuft (RKS 1 liegt innerhalb der Altablagerung; RKS 2 — RKS4 liegen außerhalb), hierzu liegen auch Schichtprofile vor. Aus dem Schichtprofil von RKS 1 ergeben sich nur geringe Auffüllhöhen der Altablagerung, die hauptsächlich mineralische Anteile z. B. Ziegel-, Asche- u. Schlackereste enthalten. Aus den Kleinrammbohrungen wurden Bodenluftproben entnommen, die sowohl vor Ort als auch später im Labor auf die Hauptgaskomponenten CH4, 02, CO2 u. H2S untersucht wurden. Aus Sicht des LfU sind die Vor-Ort-Ergebnisse maßgebend.

Die Messungen haben ergeben, dass im Deponiekörper CH4-Konzentationen bis 3 % ermittelt wurden. Außerhalb, im Bereich des zukünftigen Wohngebietes wurde kein CH4 festgestellt. Allerdings sind die 02-Gehalte reduziert und die CO2-Werte erhöht, was als Hinweis auf die Altablagerung gesehen werden kann. Im Labor wurde dann durchgängig ein CH4-Wert von 0,8 % ermittelt, was in Bezug zu den Sauerstoffwerten nicht ganz plausibel erscheint.

 

Bericht Kling Consult vom 17.02.2016 über ergänzende Deponiegasuntersuchungen

 

Mitte Jan./ Angang Feb. 2016 wurden weitere Kleinrammbohrungen abgeteuft (je 2 innerhalb u. je 2 außerhalb der Altablagerung) und erneut die Bodenluft auf mögliche Deponiegaseinflüsse untersucht. Sowohl bei den Vor-Ort-Messungen als auch im Labor konnte diesmal kein Methan nachgewiesen werden, die 02-Gehalte waren wieder reduziert und die CO2-Werte erhöht. Aus unserer Sicht sind diese Ergebnisse jedoch nur bedingt für die Beurteilung der Gassituation heranzuziehen, da im Winter bei niedrigen Temperaturen die Gasproduktion allgemein zurückgeht.

 

Beurteilung

 

Gestützt auf die o. g. Daten wird die Deponiegassituation wie folgt beurteilt:

Von der Altablagerung wird insgesamt nur noch wenig Deponiegas produziert, das derzeit frei über die gesamte Fläche austreten kann und dort sofort verdünnt wird. Aus dem Lageplan geht hervor, dass in der Nähe der Altablagerung schon Wohnbebauung vorhanden ist. Das neue Wohngebiet ist ca. 40 m vom Rand der Altablagerung geplant. Methanmigrationen in diesen Bereich können aufgrund der vorliegenden Messungen jedoch nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden. Wir schlagen deshalb folgende Vorsorgemaßnahmen vor:

 

1. Zur Gefahrenabwehr ist entweder an der Grundstücksgrenze zur Deponie oder direkt an der Kellerwänden der Wohngebäude eine Gasdränage aus gut durchlässigem Kies (z.B. Frostschutzkies mit einem kf-Wert von ca. 10-4 m/s) zu errichten oder Kellerräume sind regelmäßig zu lüften.

 

2. Wanddurchdringungen für Ver- und Entsorgungsleitungen an den Wohngebäuden sind gasdicht auszuführen.

 

Die Maßnahmen sind in geeigneter Form festzusetzen. Hierzu wird vorgeschlagen ein fachlich-qualifiziertes Sicherungskonzept im Detail mit der Bodenschutzbehörde abzustimmen und festzusetzen.

 

 

Eine Abstimmung mit dem Landratsamt und Kling Consult ergab, dass von einem fachlich-qualifizierten Sicherungskonzept abgesehen werden kann. Die Festsetzung der o.a. Empfehlungen müssen jedoch in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

 

 

Beschluss:

Das Schreiben der Unteren Abfallbehörde wird zur Kenntnis genommen.

Redaktionell werden noch folgende Texte in die Bebauungsplansatzung aufgenommen:

 

„1. Zur Gefahrenabwehr der gefahrenverdächtigen Altdeponie auf dem Grundstück FI.Nr. 101, Gemarkung Dienhausen ist direkt an den Kellerwänden der Wohngebäude eine Gasdränage aus gut durchlässigem Kies (z.B. Frostschutzkies mit einem kf-Wert von ca. 10-4 m/s) zu errichten oder Kellerräume sind regelmäßig zu lüften.

 

2. Wanddurchdringungen für Ver- und Entsorgungsleitungen an den Wohngebäuden sind gasdicht auszuführen.“

 

Die sonstigen Informationen werden noch in der Begründung redaktionell aufgenommen.

 

 

4) Wasserwirtschaftsamt Weilheim i.OB, Schreiben vom 05.04.2016

 

Das Wasserwirtschaftsamt gab folgende Stellungnahme ab:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

das Wasserwirtschaftsamt Weilheim hat als Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 20.04.2015 zu o.g. Bebauungsplan Stellung genommen.

 

Weiter möchten ferner darauf hinweisen, dass die Festsetzung durch Planzeichen Nummer 18 »Flächen für die breitflächige Versickerung von unverschmutztem Oberflächenwasser" in der Planzeichnung nicht erkennbar ist und bitten dies entsprechend zu ändern.

 

Wir bitten nach Abschluss des Verfahrens uns eine Ausfertigung des rechtskräftigen Bebauungsplanes zu übermitteln.

 

Das Landratsamt Landsberg am Lech erhält eine Kopie des Schreibens.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wasserwirtschaftsamt Weilheim

 

 

Beschluss:

Die gemäß Planzeichen B.18 bereits enthaltenden Versickerungsflächen werden noch verdeutlicht dargestellt. Nach Abschluss des Verfahrens wie ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan übermittelt.