Betreff
Vorlage der Jahresrechnung 2015 gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung
Vorlage
01/2016/0588
Aktenzeichen
9520-J16-A2ED
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung (innerhalb von 6 Monaten) nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Das wird mit den heute vorgelegten Unterlagen erledigt.
Beschluss:
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