Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Wohnungseinbau im bestehenden Landwirtschafts-Gebäude – Fl.Nr. 21 Gemarkung Epfach – VIA CLAUDIA 18
Vorlage
01/2016/0598
Aktenzeichen
6024-B16-F7D9
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 21 der Gemarkung Epfach wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD). Wohngebäude sind nach § 5 BauNVO zulässig.

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das landwirtschaftliche Gebäude besteht bereits.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Mischsystem.  

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.