Sachverhalt:
Der
Gemeinderat Denklingen hat am 14.10.2015 den Aufstellungsbeschluss für die
Aufstellung der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Die
frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB fand im Rahmen der
Auslegung der Planunterlagen (Entwurf in der Fassung vom 18.11.2015, gebilligt
in der Sitzung vom 02.12.2015) im Rathaus Denklingen vom 21.12.2015 bis 01.02.2016 statt.
Die
Öffentlichkeit hatte dabei die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Mit
E-Mail vom 21.12.2015 wurden die Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zum
Entwurf in der Fassung vom 18.11.2015 bis zum 01.02.2016 gemäß § 4 (1) BauGB Stellung zu nehmen.
In
der Sitzung vom 16.03.2016 wurden die Beschlüsse über die im Verfahren §§ 3 (1)
und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen gefasst.
Mit
Beschluss vom 27.04.2016 wurde der überarbeitete Entwurf in der Fassung vom 05.04.2016 gebilligt und
die Auslegung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen.
Die
öffentliche Auslegung fand vom 20.05.2016 bis 20.06.2016 statt.
Folgende
49 Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:
- Amt für ländliche
Entwicklung, München
- Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck
- Bayerischer Bauernverband,
Kaufbeuren
- Bayerisches Landesamt für
Denkmalpflege, Referat B Q, München
- Immobilien Freistaat Bayern,
Regionalvertretung München
- Bischöfliche Finanzkammer,
Augsburg
- Bund Naturschutz,
Kreisgruppe Landsberg am Lech
- Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben, Nürnberg
- DB Services Immobilien GmbH,
Niederlassung München
- Deutsche Post,
Immobilienservice GmbH, München
- Deutsche Telekom Technik
GmbH, Technik Niederlassung Süd, Kempten
- Gemeinde Altenstadt
- Gemeinde Apfeldorf
- Gemeinde Bidingen
- Gemeinde Fuchstal
- Gemeinde Hohenfurch
- Gemeinde Kinsau
- Gemeinde Osterzell
- Gemeinde Reichling
- Gemeinde Schwabsoien
- Gemeinde Vilgertshofen
- Handwerkskammer für München
und Oberbayern, München
- Industrie- und Handelskammer
für München und Oberbayern, München
- Katholisches Pfarramt
Denklingen
- Katholisches Pfarramt Epfach
- Kreishandwerkerschaft,
Landsberg am Lech
- Kreisheimatpflegerin, Dr.
Heide Weißhaar-Kiem, Landsberg am Lech
- Kreisjugendring Landsberg am
Lech
- Landesbund für Vogelschutz
Bayern e.V., Schondorf am Ammersee
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Kreisjugendamt, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Sg. „Kreiseigener Tiefbau“, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech
- E.ON Wasserkraft GmbH,
Werksleitung Lech, Landsberg am Lech
- Lechwerke AG, Augsburg
- Markt Kaltental
- Planungsverband Äußerer
Wirtschaftsraum München
- Regierung von Oberbayern,
Bergamt Südbayern, München
- Regierung von Oberbayern,
Höhere Planungsbehörde, München
- Regierung von Oberbayern,
Sachgebiet 10, München
- Regionaler Planungsverband
München
- Staatliches Bauamt Weilheim
i.OB
- Vermessungsamt Landsberg am
Lech
- Wasserwirtschaftsamt
Weilheim i.OB
- Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn
- Zweckverband zur
Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden, Denklingen
Im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger sind keine Stellungnahmen
eingegangen.
Von
folgenden 24 Behörden, bzw. sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im
Verfahren § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen abgegeben:
-
Amt für ländliche Entwicklung, München, E-Mail vom 23.05.2016
- Bayerischer Bauernverband,
Kaufbeuren, Schreiben vom 04.04.2016
- Bischöfliche Finanzkammer,
Augsburg, Schreiben vom 12.05.2016
- DB Services Immobilien GmbH,
Niederlassung München, Schreiben vom 19.05.2016
- Gemeinde Altenstadt,
Stellungnahme vom 01.06.2016
- Gemeinde Bidingen,
Stellungnahme vom 13.05.2016
- Gemeinde Fuchstal,
Stellungnahme vom 07.06.2016
- Gemeinde Hohenfurch,
Stellungnahme vom 01.06.2016
- Gemeinde Osterzell,
Stellungnahme vom 31.05.2016
- Gemeinde Schwabsoien,
Stellungnahme vom 01.06.2016
- Handwerkskammer für München
und Oberbayern, München, Schreiben vom 20.06.2016
- Industrie- und Handelskammer
für München und Oberbayern, München, Schreiben vom 14.06.2016
- Katholisches Pfarramt
Denklingen, E-Mail vom 07.06.2016
- Kreisheimatpflegerin, Dr.
Heide Weißhaar-Kiem, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 07.06.2016
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom
20.05.2016
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom
09.06.2016
- Markt Kaltental,
Stellungnahme vom 03.06.2016
- Regierung von Oberbayern,
Bergamt Südbayern, München, Stellungnahme vom 19.05.2016
- Regierung von Oberbayern,
Höhere Planungsbehörde, München, Schreiben vom 25.05.2016
- Regierung von Oberbayern,
Sachgebiet 10, München, Schreiben vom 30.05.2016
- Regionaler Planungsverband
München, E-Mail vom 30.05.2016
- Staatliches Bauamt Weilheim
i.OB, Stellungnahme vom 13.05.2016
- Wasserwirtschaftsamt
Weilheim i.OB, Schreiben vom 20.06.2016
- Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, E-Mail vom 12.05.2016
Folgende
20 Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange haben zwar eine
Stellungnahme abgegeben, jedoch weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht, die
beschlussmäßig zu behandeln wären:
-
Amt für ländliche Entwicklung, München, E-Mail vom 23.05.2016
- Bayerischer Bauernverband,
Kaufbeuren, Schreiben vom 04.04.2016
- Bischöfliche Finanzkammer,
Augsburg, Schreiben vom 12.05.2016
- Gemeinde Altenstadt,
Stellungnahme vom 01.06.2016
- Gemeinde Bidingen,
Stellungnahme vom 13.05.2016
- Gemeinde Fuchstal,
Stellungnahme vom 07.06.2016
- Gemeinde Hohenfurch,
Stellungnahme vom 01.06.2016
- Gemeinde Osterzell,
Stellungnahme vom 31.05.2016
- Gemeinde Schwabsoien,
Stellungnahme vom 01.06.2016
- Industrie- und Handelskammer
für München und Oberbayern, München, Schreiben vom 14.06.2016
- Katholisches Pfarramt
Denklingen, E-Mail vom 07.06.2016
- Kreisheimatpflegerin, Dr.
Heide Weißhaar-Kiem, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 07.06.2016
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom
20.05.2016
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom
09.06.2016
- Markt Kaltental,
Stellungnahme vom 03.06.2016
- Regierung von Oberbayern,
Bergamt Südbayern, München, Stellungnahme vom 19.05.2016
- Regierung von Oberbayern,
Höhere Planungsbehörde, München, Schreiben vom 25.05.2016
- Regionaler Planungsverband
München, E-Mail vom 30.05.2016
- Staatliches Bauamt Weilheim
i.OB, Stellungnahme vom 13.05.2016
- Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, E-Mail vom 12.05.2016
Beschlussmäßig zu
behandelnde Anregungen bzw. Einwendungen liegen von folgenden 4 Behörden bzw.
sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor:
- DB Services Immobilien GmbH,
Niederlassung München, Schreiben vom 19.05.2016
- Handwerkskammer für München
und Oberbayern, München, Schreiben vom 20.06.2016
- Regierung von Oberbayern,
Sachgebiet 10, München, Schreiben vom 30.05.2016
- Wasserwirtschaftsamt
Weilheim i.OB, Schreiben vom 20.06.2016
Zur Information: Keine
Äußerung ist eingegangen von folgenden 25 Behörden bzw. sonstigen Trägern
öffentlicher Belange:
-
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck
- Bayerisches Landesamt für
Denkmalpflege, Referat B Q, München
- Immobilien Freistaat Bayern,
Regionalvertretung München
- Bund Naturschutz,
Kreisgruppe Landsberg am Lech
- Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben, Nürnberg
- Deutsche Post, Immobilienservice
GmbH, München
- Deutsche Telekom Technik
GmbH, Technik Niederlassung Süd, Kempten
- Gemeinde Apfeldorf
- Gemeinde Kinsau
- Gemeinde Reichling
- Gemeinde Vilgertshofen
- Katholisches Pfarramt Epfach
- Kreishandwerkerschaft,
Landsberg am Lech
- Kreisjugendring Landsberg am
Lech
- Landesbund für Vogelschutz
Bayern e.V., Schondorf am Ammersee
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Kreisjugendamt, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Sg. „Kreiseigener Tiefbau“, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech
- E.ON Wasserkraft GmbH,
Werksleitung Lech, Landsberg am Lech
- Lechwerke AG, Augsburg
- Planungsverband Äußerer
Wirtschaftsraum München
- Vermessungsamt Landsberg am
Lech
- Zweckverband zur
Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden, Denklingen
Beschluss:
Würdigung der Stellungnahmen:
Im Folgenden werden die
wesentlichen Aussagen der eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt und
Beschlussvorschläge formuliert.
Die Stellungnahmen werden
dem Gemeinderat als Anhang zur Verfügung gestellt.
A Stellungnahmen im Rahmen der
Bürgerbeteiligung
Es
sind keine Stellungnahmen eingegangen (siehe oben).
B Stellungnahmen von Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Behörden bzw. Träger
öffentlicher Belange, die zwar eine Stellungnahme abgegeben haben, jedoch weder
Anregungen noch Bedenken vorgebracht haben (siehe o.a. Auflistung):
Beschluss:
Die Stellungnahmen der oben
aufgeführten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis
genommen.
Auswirkungen auf die Planung
sind nicht ersichtlich.
C Beschussmäßig zu behandelnde
Anregungen bzw. Einwendungen
1) DB Services Immobilien
GmbH, Niederlassung München, Schreiben vom 19.05.2016
Die DB Services Immobilien GmbH verweist auf die
Stellungnahme vom 13.01.2016 und merkt an, dass diese weiterhin gültig und
zwingend zu beachten ist.
Mit
Beschluss vom 16.03.2016 wurden die Hinweise der
DB AG bereits in die Begründung zur 27. Flächennutzungsplanänderung
aufgenommen.
Weiterhin bittet die DB Services Immobilien GmbH, um weitere
Beteiligung am Verfahren und um Übersendung eines Satzungsbeschlusses zu
gegebener Zeit.
Beschluss:
Die Anmerkungen der DB Services Immobilien GmbH
wurden beachtet. Weitere Auswirkungen auf die Planung sind nicht ersichtlich.
Zu gegebener Zeit wird an die DB Services GmbH ein Satzungsbeschluss übersandt.
2) Handwerkskammer
für München und Oberbayern, München, Schreiben vom 20.06.2016
Die Handwerkskammer für
München und Oberbayern verweist auf die Stellungnahme von Januar 2016 und teilt
mit, dass diese als nochmals angeführt zu betrachten ist.
In
der Sitzung vom 16.03.2016 wurde die Anregung der
Handwerkskammer, die Flächen als Allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen,
begrüßt. Dies wird in die nachfolgende Bebauungsplanung mit einfließen.
Beschluss:
Der Verweis auf die Stellungnahme vom 29.01.2016 wurde zur
Kenntnis genommen.
Auswirkungen auf die Planung sind nicht ersichtlich.
3) Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10, München,
Schreiben vom 30.05.2016
Folgendes Schreiben der
Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10 ging am 01.06.2016
bei der Gemeinde ein:
Sehr
geehrte Damen und Herren,
bei der Aufstellung
und Änderung von Flächennutzungsplänen sind für den durch die Gemeinde
sicherzustellenden Brandschutz - Art. 1 des Bayer. Feuerwehrgesetzes - der
Löschwasserbedarf nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des ehemaligen
Bayer. Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz festzustellen und ggf.
durch den Ausbau der abhängigen Wasserversorgung (Hydrantennetz) entsprechend
dem Merkblatt Nr. 1.8-5, Stand 08.2000, des Bayer. Landesamts für
Wasserwirtschaft bzw. nach den Technischen Regeln des Deutschen Vereins des
Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) - Arbeitsblätter W 331 und W 405 - und/oder
der unabhängigen Wasserversorgung (z. B. unterirdische Löschwasserbehälter nach
DIN 14 230 o.ä.) bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu überprüfen und
zu sichern.
Im Übrigen verweisen wir auf die
"Planungshilfen für die Bauleitplanung", Fassung 2014/2015,
herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des
Innern, insbesondere auf den Abschnitt II 3 Nr. 31 -Brandschutz-.
Wir haben uns nur aus der fachlichen
Sicht des Brandschutzes geäußert und diese Äußerung innerhalb der Regierung
nicht abgestimmt.
Mit freundlichen
Grüßen
Regierung von
Oberbayern, Sachgebiet 10
Beschluss:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen – und soweit noch nicht enthalten in der Begründung zur 27
FNP-Änderung in Ziff. 8.1, Seite 21 -
noch ergänzt. Im Übrigen wird auf den nachfolgend aufzustellenden Bebauungsplan
verwiesen.
4) Wasserwirtschaftsamt
Weilheim i.OB, Schreiben vom 20.06.2016
Das
Wasserwirtschaftsamt verweist auf die Stellungnahme vom 11.01.2016. Weitere
Hinweise oder Anforderungen werden nicht vorgetragen. Um Übersendung eines
gültigen Flächennutzungsplanes nach Abschluss des Verfahrens wird gebeten.
Mit
Beschluss vom 16.03.2016 wurden die fachlichen Informationen in die
Planunterlagen aufgenommen.
Beschluss:
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.
Auswirkungen auf die Planung sind nicht ersichtlich. Nach Abschluss des
Verfahrens wird eine Ausfertigung des gültigen Flächennutzungsplanes an das
Wasserwirtschaftsamt übermittelt.