Sachverhalt:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom abgeschlossenen Verfahren nach §§ 3
Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, in welchem keine Stellungnahmen eingegangen sind,
die einer erneuten Auslegung bedürfen (siehe Beschlüsse zu den Stellungnahmen).
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt den Entwurf der 27. Flächennutzungsplanänderung
in der Fassung vom 05.04.2016 und die diesbezügliche Begründung nebst
Umweltbericht in der Fassung vom 05.04.2016 fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsvorlage beim
Landratsamt Landsberg am Lech gem. § 6 BauGB durchzuführen.
Die Träger öffentlicher Belange und die berührten Bürger sind von den
Ergebnissen des Verfahrens § 3 Abs. 2 zu informieren.
Nach Genehmigung ist der Bekanntmachung die zusammenfassende Erklärung
noch beizufügen einschließlich der sonst üblichen Hinweise.