Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Abbruch eines Stallanbaues mit Silo und Neubau von drei Garagen als Anbau unter der Tennenbrücke – Fl.Nr. 19/1 Gemarkung Dienhausen – Weihertalstraße 22
Vorlage
01/2016/0613
Aktenzeichen
6024.03-2117
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 19/1 der Gemarkung Dienhausen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD). Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.