Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung einer Wohnung in der bestehenden Tenne durch Teilabbruch und Wiederaufbau – Fl.Nr. 144/7 Gemarkung Denklingen – Bahnhofstraße 1
Vorlage
01/2016/0618
Aktenzeichen
6024.01-10745
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 144/7 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Mischgebiet (MI). Wohngebäude sind nach § 6 BauNVO zulässig.

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.