Betreff
Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2009-2014 - Textziffer 7 - Schuldendienstumlagen des Abwasserzweckverbandes
Vorlage
01/2016/0627
Aktenzeichen
9640-6304
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Auszug aus dem Prüfungsbericht: „Um die Tilgungsleistungen eines mittlerweile getilgten Kredites des Zweckverbandes zu Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden zu bedienen, erhob dieser eine Schuldendienstumlage von den Mitgliedsgemeinden. Diese Beträge stellte die Gemeinde jeweils in ihre Gebührenkalkulation ein. Tilgungsleistungen entstehen aus Investitionen in die Abwasserbeseitigungsanlage und sind somit eine vermögenswirksame Ausgabe, haben also zunächst keinen Kostencharakter. Dieser wird erst mit der Refinanzierung der Investitionen durch kalkulatorische Abschreibungen erlangt (vgl. Nitsche/Baumann/Schwamberger, Satzungen zur Abwasserbeseitigung, Kapitel 20.09, Seite 46a). Durch das Ansetzen der Schuldendienstumlage in der Kalkulation folgt eine Doppelfinanzierung der kreditfinanzierten Anlageteile, einmal über die Umlage, zum anderen über den Ansatz von Kalkulatorischen Abschreibungen. Durch die letztmalige Verbuchung der Schuldendienstumlage in 2012 in Verbindung mit dem einjährigen Kalkulationszeitraum, ergibt sich jedoch kein weiterer Handlungsbedarf für die Gemeinde.“

 

Textziffer 7: Zukünftige Schuldendienstumlagen sind in die Gebührenkalkulationen nicht mehr einzustellen.

 

Beschluss:

 

Der Forderung gemäß Textziffer 7 ist nachzukommen.