Betreff
Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2009-2014 - Textziffer 9 - Gebühr Urnenbestattungen Erdgräber
Vorlage
01/2016/0629
Aktenzeichen
9640-6304
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Auszug aus dem Prüfungsbericht: „Die Gemeinde Denklingen hat gewisse Grabmachertätigkeiten (z. B. Ausheben und Verfüllen des Grabes) im Rahmen eines Werkvertrages auf die „Bestattungen Jehle GmbH“ übertragen. Das Bestattungsunternehmen rechnet die vertraglich festgelegten Sätze mit der Gemeinde ab. Diese wiederum fordert die in der Friedhofsgebührensatzung festgelegten Sätze mittels Gebührenbescheid von den Hinterbliebenen ein. Grundsätzlich entsprechen die Rechnungsbeträge des Bestattungsunternehmens den Gebührensätzen der gemeindlichen Satzung. Lediglich die Bestattungsgebühr für eine Urnenbestattung im Erdgrab gem. § 6 Abs. 1 Buchst. c Friedhofsgebührensatzung beträgt 144,- EUR, obwohl der Bestatter hierfür nur 120,- EUR ansetzt. Die Gebühr der Gemeinde enthält vermutlichen einen Anteil von 24,- EUR für die Grababdeckung mit Grünmatten durch den Bestatter. Diese Position fällt allerdings bei Urnenbestattungen im Erdgrab nicht an.“

 

Textziffer 9: Die Gebühr für Urnenbestattungen in Erdgräbern ist an die vom Bestattungsunternehmen in Rechnung gestellten Sätze anzupassen.

 

Beschluss:

 

Der Forderung gemäß Textziffer 9 ist nachzukommen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, eine Beschlussvorlage über eine Satzungsänderung vorzulegen.