Betreff
Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2009-2014 - Textziffer 11 - Abrechnung Feuerwehreinsätze
Vorlage
01/2016/0631
Aktenzeichen
9640-6304
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Auszug aus dem Prüfungsbericht: „Die Gemeinde hat im Berichtszeitraum Kostenersätze nach ihrer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr i. d. F. vom 12.06.2007 erhoben. Ein Abgleich der auf der onlinebasierten Plattform der Integrierten Leitstelle (ELDIS) hinterlegten Einsatzberichte der Freiwilligen Feuerwehren Denklingen und Epfach mit den von der Verwaltung abgerechneten Einsätzen zeigte, dass in den Jahren 2012 bis 2015 in 31 Fällen (27 für Denklingen und 4 für Epfach) keine Abrechnung erfolgte (vgl. Anlage 15). Der unterdurchschnittliche Kostendeckungsgrad von 3,16 % könnte bei Ausschöpfung aller Einnahmemöglichkeiten deshalb erheblich verbessert werden. Ursächlich für die unterlassenen Abrechnungen waren die von den Kommandanten nicht vorgelegten Einsatzberichte in der Gemeindeverwaltung. Wir empfehlen deshalb der zuständigen Sachbearbeiterin einen Zugang für ELDIS einzurichten, wie er schon für den Kassenverwalter besteht. Somit käme es nicht mehr auf das Einreichen der Berichte durch die Kommandanten an. Materiell waren die erlassenen Bescheide zum Kostenersatz durchwegs nicht zu beanstanden. Die noch nicht abgerechneten Einsätze wären hinsichtlich ihrer Abrechenbarkeit zu prüfen und anschließend mit den Gebührenschuldnern zu verrechnen. Auf die Festsetzungsverjährungsfrist von drei Jahren wird hingewiesen (Art. 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AGBGB).“

 

Textziffer 11: Künftig wären alle Einsätze lückenlos abzurechnen. Die noch offenen und nicht verjährten Kostenerstattungsansprüche sind noch mit den Gebührenschuldnern zu verrechnen.

 

Beschluss:

 

Der Forderung gemäß Textziffer 11 ist nachzukommen.