Betreff
Bebauungsplan „Bürger- und Vereinszentrum“ - Billigung der Unterlagen für die Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 BauGB;
Vorlage
01/2016/0639
Aktenzeichen
6102-J16-3718
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß gegebenen Aufstellungsbeschluss beabsichtigt die Gemeinde Denklingen die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Bürger- und Vereinszentrum“ im Bereich südöstlich des historischen Ortskerns in Denklingen.

 

Es ist beabsichtigt eine Gemeinbedarfsfläche inkl. Sondergebiet „Bürger- und Vereinszentrum“ zu schaffen, die für Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Treffpunkt sein soll, an dem die Gemeinschaft gestärkt wird, an dem man sich gerne trifft und kennenlernt, aber auch Feste feiern kann.

 

Mit den Planungsarbeiten wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt.

 

Es liegt ein Planentwurf vor (vgl. beiliegender Plan in der Fassung vom 18.07.2016 und beiliegende Begründung in der Fassung vom 18.07.2016).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt die vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeitete Planung zum Bebauungsplan „Bürger- und Vereinszentrum“ und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des Planentwurfs vom 18.07.2016 und der Begründung vom 18.07.2016 die Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.