Sachverhalt:
Gemäß gegebenen Aufstellungsbeschluss beabsichtigt die Gemeinde Denklingen die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans „Bürger- und Vereinszentrum“ im Bereich südöstlich des historischen Ortskerns in Denklingen.
Es ist beabsichtigt eine Gemeinbedarfsfläche inkl. Sondergebiet „Bürger- und Vereinszentrum“ zu schaffen, die für Bürgerinnen und Bürger ein wichtiger Treffpunkt sein soll, an dem die Gemeinschaft gestärkt wird, an dem man sich gerne trifft und kennenlernt, aber auch Feste feiern kann.
Mit den Planungsarbeiten wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt.
Es liegt ein
Planentwurf vor (vgl. beiliegender Plan in der Fassung vom 18.07.2016
und beiliegende Begründung in der Fassung vom 18.07.2016).
Beschluss:
Der Gemeinderat
billigt die vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München
ausgearbeitete Planung zum Bebauungsplan „Bürger- und Vereinszentrum“ und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage
des Planentwurfs vom 18.07.2016 und der Begründung vom 18.07.2016 die Verfahren
nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.