Betreff
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung
Vorlage
01/2016/0650
Aktenzeichen
0241-W15-4BD0
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Durch Veröffentlichung dieser Niederschrift auf den Internetseiten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Denklingen werden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:

 

TOP  11

Umbau und Erweiterung der Mehrzweckhalle Denklingen - Kündigung der bestehenden Architekten- und Ingenieurverträge

 

Sachverhalt:

 

Im Kalenderjahr 2013 schloss die Gemeinde Denklingen verschiedene Architekten- und Ingenieurverträge für den damals vorgesehenen Umbau und die Erweiterung der Mehrzweckhalle Denklingen. Da aus heutiger Sicht es vollkommen unbekannt ist, ob und wenn ja, wann und in welchem Umfang die Maßnahme durchgeführt wird, ist es sinnvoll die bestehenden Verträge zu kündigen.

 

 

Beschluss:

 

Es sind folgende diesbezügliche Verträge bez. Aufträge zu kündigen:

 

  • Architektenvertrag „Gebäude“ mit Architekturbüro Holzapfel aus Epfach
  • Architektenvertrag „Freianlagen“ mit Architekturbüro Fischer Heumann aus München
  • Ingenieurvertrag „Technische Ausrüstung“ mit Ingenieurbüro GETECH aus Schwabmünchen
  • Ingenieurvertrag „Tragwerksplanung“ mit Ingenieurbüro Mühlberg aus Buchloe
  • Ingenieurvertrag „Technische Ausrüstung“ mit Ingenieurbüro Stich aus Peißenberg
  • Ingenieurvertrag „Bodenmechanik, Erd- und Grundbau“ mit Ingenieurbüro Crystal Geotechnik aus Utting am Ammersee
  • Auftrag „Brandschutzkonzept für das Baugenehmigungsverfahren und die Brandschutzberatung nach Fertigstellung des Brandschutznachweises” an Ingenieurbüro Pätzold aus Kempten

 

 

Abstimmung:            Ja 14  Nein 0  Anwesend 14 

 

 

TOP  12

Bürger- und Vereinszentrum Denklingen - Findung von Ingenieurbüros für die Fachplanungen

 

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des vom Gemeinderat beauftragten VOF-Verfahrens stehen folgende Termine an:

 

  • 30.05.2016, 14.00 Uhr: Vorstellungstermin der Vorauswertung
  • 17.06.2016, 09.00 Uhr – 14.00 Uhr sowie 20.06.2016, 09.00 Uhr – 17.00 Uhr: 9 Verhandlungsgespräche

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dass der gleiche Personenkreis beim VOF-Verfahren Gebäude- und Freianlagenplanung hierzu zur Teilnahme an diesen Terminen benannt wird:

 

  • Michael Kießling
  • Norbert Walter
  • Martin Ahmon 
  • Helmut Maier
  • Regina Wölfl
  • Andreas Frieß
  • Stefan Müller
  • Robert Merkle
  • Johann Hartmann

 

Dieser Personenkreis erhält das diesbezügliche Mandat der Gemeinde Denklingen, im Rahmen des VOF-Verfahrens handeln zu dürfen, ganz gleich wie groß die Zahl der Teilnehmer ist.

 

 

 

Abstimmung:            Ja 15  Nein 0  Anwesend 15 

 

 

TOP  15

Bürger- und Vereinszentrum - Architektenvertrag für Gebäude mit den köhler architekten aus Gauting

 

  

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt den nachfolgend abgedruckten Vertrag:

 

Architektenvertrag für Gebäude

 

zwischen

 

der Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Michael Kießling

 

– Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt –

 

und

 

der köhler architekten + beratende ingenieure gmbH, Hangstraße 39a, 82131 Gauting, vertreten durch den Geschäftsführer Christian Merk

 

– Architekt, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt –

 

1.         Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Architektenleistungen für das Bauvorhaben „Neubau Bürger- und Vereinszentrum Denklingen“ gemäß der Funktionsbeschreibung des Architektenwettbewerbs in der Form der Ergebnisse des Vergabeverfahrens auf den Flurstücken südlich der Straßenkreuzung Buchweg/Industriestraße in Denklingen.

 

Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Bürger- und Vereinszentrum genutzt werden. Die Architektenleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.

 

 

TOP  16

Baugebiet an der Obstwiese - Ingenieurvertrag mit Schenk & Lang aus Pürgen über die Verkehrsanlagen

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt den nachfolgend abgedruckten Vertrag:

 

Ingenieurvertrag

für Verkehrsanlagen

zwischen

 

der Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Michael Kießling

 

‑ Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑

 

und

 

dem Architektur- und Ingenieurbüro Schenk & Lang, Am Gewerbering 12, 86932 Pürgen-Lengenfeld, vertreten durch Herrn Max Lang

 

‑ Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑

 

 

1.         Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben „Baugebiet An der Obstwiese - Verkehrsanlagen (Straßen, Wege, Plätze, Verkehrsflächen, Straßenbegleitgrün entlang der Erschließungsstraßen und der Kreisstraße LL 16)“. Diese genannten Einrichtungen stellen 1 Objekt im Sinne der HOAI dar. Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Allgemeines Wohngebiet genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.

 

TOP  17

Baugebiet an der Obstwiese - Ingenieurvertrag mit Schenk & Lang aus Pürgen über die Anlagen der Abwasserentsorgung

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt den nachfolgend abgedruckten Vertrag:

 

Ingenieurvertrag

für Ingenieurbauwerke

zwischen

 

der Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Michael Kießling

 

‑ Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑

 

und

 

dem Architektur- und Ingenieurbüro Schenk & Lang, Am Gewerbering 12, 86932 Pürgen-Lengenfeld, vertreten durch Herrn Max Lang

 

‑ Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑

 

1.         Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben „Baugebiet An der Obstwiese – Anlagen der Abwasserversorgung“. Diese genannten Einrichtungen stellen 1 Objekt im Sinne der HOAI dar. Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Allgemeines Wohngebiet genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten. 

 

 

TOP  18

Baugebiet an der Obstwiese - Ingenieurvertrag mit Schenk & Lang aus Pürgen über die Anlagen der Wasserversorgung

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt den nachfolgend abgedruckten Vertrag:

 

Ingenieurvertrag

für Ingenieurbauwerke

zwischen

 

der Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Michael Kießling

 

‑ Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑

 

und

 

dem Architektur- und Ingenieurbüro Schenk & Lang, Am Gewerbering 12, 86932 Pürgen-Lengenfeld, vertreten durch Herrn Max Lang

 

‑ Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑

 

1.         Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben „Baugebiet An der Obstwiese – Anlagen der Wasserversorgung“. Diese genannten Einrichtungen stellen 1 Objekt im Sinne der HOAI dar. Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Allgemeines Wohngebiet genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten. 

 

 

TOP  14

Dorfladen - Strukturuntersuchung

 

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Stärkung der Gesamtattraktivität des Kernortes der Gemeinde Denklingen soll die allgemeine Versorgungssituation mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs (in erster Linie: Lebensmittel) in Denklingen verbessert werden. Insbesondere die mittel- und langfristige Perspektive vor dem Hintergrund einer weiteren möglichen Schließwelle von Lebensmittelanbietern (Vollsortiment, Backwaren, Fleischwaren etc.) wird hier einen erheblichen Raum einnehmen.

Folgende Schwerpunkte werden im Rahmen dieser Untersuchungs- und Begleitphase bis zur Entscheidungsreife gesetzt:

·         Erarbeiten von belastbaren Lösungsansätzen zur Erhaltung der Grundversorgung im Ortskern als Grundlage für die in diesem Bereich aktiven Arbeitskreise

·         Aufzeigen von möglichen bindungsfähigen Umsatzvoluminas insbesondere im Bereich der regionalen Wertschöpfung

·         Einbindung ortsansässiger Erzeuger und Produzenten im Rahmen der regionalen Wert- schöpfung vor Ort

·         Begleitung des Untersuchungsprozesses mit Lösungsansätzen bis zur Phase der Entscheidungsreife

Dieser gesamte Prozess soll auch fachlich begleitet werden. Diese fachliche Begleitung soll über die NEWWAY Handelsberatung GmbH erfolgen.

Mit der NEWWAY Handelsberatung GmbH arbeiten wir mit einem Partner zusammen, der sich unter anderem auf die Umsetzung von Nachbarschaftsladenkonzepte spezialisiert hat. Damit erhalten wir mit der angesetzten Investition ein umfangreiches und vor allem in der Praxis bewährtes Vermarktungskonzept, was die Attraktivität unseres Wohn- und Arbeitsstandortes erheblich steigern wird. Auch werden die weniger mobilen und auch die sehr engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie die ArbeitnehmerInnen in unserer Region dieses Konzept sehr zu schätzen wissen.

Die Erfahrungen zum Thema Nahversorgung und Direktvermarktung konnte sich Herr Gröll während seiner mehr als 25-jährigen Beratungstätigkeit schwerpunktmäßig im Lebensmitte- leinzelhandel erwerben. Ferner war und ist Herr Gröll persönlich in zahlreichen Pilotprojekten des Bundes und der Länder Bayern, Sachsen und Rheinland Pfalz zum Thema Nahversorgung und Direktvermarktung engagiert.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom beiliegenden Angebot der newWAY GmbH aus 82319 Percha und beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen ist. Vor Auftragsvergabe ist darauf achten, dass dies zuschussunschädlich im Hinblick auf eine eventuelle Städtebauförderung geschieht. Die genannten Voruntersuchungen zur Sicherung der Nahversorgung durch die newWAY GmbH werden als Grundlage in ein späteres ISEK (integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) einfließen.

 

Abstimmung:            Ja 12  Nein 0  Anwesend 12 

 

 

Es besteht Einvernehmen im Gemeinderat, dass mit der Anbieterin über den Kostenpunkt „Begleitung des Arbeitskreises bei der Standortwahl“, der 1.450 Euro ausmacht, nochmals geredet werden muss. 

 

 

TOP  16

Bürger- und Vereinszentrum - Genehmigung des Architektenvertrages "Bebauungsplan"

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Vertrag:

 

Architektenvertrag Bauleitplanung

 

zwischen

 

dem Auftraggeber (AG):

 

Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Michael Kießling

 

und

 

dem Auftragnehmer (AN):

 

Büro für Städtebau, Aignerstraße 29, 81541 München, vertreten durch Herrn Rudolf Reiser

 

wird folgender Vertrag geschlossen:

 

 

§ 1      Gegenstand des Vertrags/Planungsziele

 

1.1      Gegenstand des Vertrags sind die in § 4 genannten Architektenleistungen für den Bebauungsplan „Bürger- und Vereinszentrum“.

 

1.2      Planungsziel ist die Erstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes, der die Realisierung des Bauvorhabens „Neubau Bürger- und Vereinszentrum Denklingen“ gemäß der Funktionsbeschreibung des Architektenwettbewerbs in der Form der Ergebnisse des Vergabeverfahrens auf den Flurstücken südlich der Straßenkreuzung Buchweg/Industriestraße in Denklingen ermöglicht. Weiteres Planungsziel ist die Übernahme von Flächen für die Landwirtschaft aus dem Flächennutzungsplan, um eine den Betrieb des Bürger- und Vereinszentrums beeinträchtigende Bebaungsmöglichkeit nach § 34 BauGB zu verhindern.

 

 

TOP  17

Bürger- und Vereinszentrum - Genehmigung des Architektenvertrages "Grünordnungsplan"

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Vertrag:

 

Architektenvertrag Landschaftsplanung

 

 

zwischen

 

dem Auftraggeber (AG):

 

Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Michael Kießling

 

und

 

dem Auftragnehmer (AN):

 

Landschaftsarchitekturbüro Christoph Goslich, Wolfsgasse 20, 86911 Dießen am Ammersee, vertreten durch Herrn Christoph Goslich

 

wird folgender Vertrag geschlossen:

 

 

§ 1      Gegenstand des Vertrags/Planungsziele

 

1.1      Gegenstand des Vertrags sind die in § 4 genannten Architektenleistungen für Landschaftsplanung mit den nachstehend dargestellten Planungszielen für den Grünordnungsplan bezüglich des Bebauungsplanes „Bürger- und Vereinszentrum“.

 

1.2      Planungsziel ist die Erstellung Grünordnungsplanes für einen qualifizierten Bebauungsplanes, der die Realisierung des Bauvorhabens „Neubau Bürger- und Vereinszentrum Denklingen“ gemäß der Funktionsbeschreibung des Architektenwettbewerbs in der Form der Ergebnisse des Vergabeverfahrens auf den Flurstücken südlich der Straßenkreuzung Buchweg/Industriestraße in Denklingen ermöglicht. Weiteres Planungsziel ist die Übernahme von Flächen für die Landwirtschaft aus dem Flächennutzungsplan, um eine den Betrieb des Bürger- und Vereinszentrums beeinträchtigende Bebaungsmöglichkeit nach § 34 BauGB zu verhindern.

 

TOP  12

Bürger- und Vereinszentrum - Genehmigung des Architektenvertrages über die Freianlagen mit dem Architekturbüro Dobrzanski aus Penzberg

 

Beschluss:

 

Dieser Beschlussvorlage liegt der bereits von Herrn Dobrzanski mit Datum 19.05.2016 unterschriebene Architektenvertrag bei. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von diesem Vertrag und erteilt Vollmacht, ihn gegenzuzeichnen.

 

Abstimmung:            Ja 15  Nein 0  Anwesend 15 

 

 

 

TOP  15

Bürger- und Vereinszentrum - Weitere VOF-Verfahren - Beauftragung aufgrund des Ergebnisses

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der diesbezüglichen VOF-Verfahren und beschließt, dass folgende Aufträge vergeben werden:

 

I.

 

Starkstromanlagen; Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen (ohne Beleuchtung)

 

an Stich Ingenieure aus Peißenberg

 

II.

 

Abwasser-, Wasser, Gasanlagen; Wärmeversorgungsanlagen; Lufttechnische Anlagen, Feuerlöschgeräte, Gebäudeautomation

 

an Wimmer Ingenieure aus Neusäß

 

III.

 

Tragwerksplanung an das Ingenieurbüro Fast + Epp aus Darmstadt

 

 

 

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, entsprechende Ingenieurverträge dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.

 

Das gilt auch für folgende Planungsbereiche, die ohne VOF-Verfahren vergeben werden können; gegen die genannten Auftragnehmer kann aufgrund den Erfahrungen vom Rathausbau beim Gasthaus Hirsch nichts vorgebracht werden:

 

    1. Beauftragung Bausteine HOGA (3. Erstellung eines Funktionskonzeptes auf der Basis des beauftragten Wettbewerbsentwurfes)
    2. Küchentechnische Anlagen (Rest von a)) – Dipl.-Ing. (FH) Heinz Eck, Architekt, Bahnhofstraße 6, 83646 Bad Tölz, Telefon 08041-77306, info@eck-hogaplan.de
    3. Erstellen des Brandschutzkonzeptes, soweit nicht der Tragwerksplaner damit betraut ist (Pätzold Sachverständige, Reutlinger Straße 4, 87439 Kempten, Telefon 0831-9603098, info@paetzold-sv.de
    4. Raumakustik (Müller-BBM GmbH, Robert-Koch-Straße 11, 82152 Planegg, Telefon 089-856020)
    5. Bauakustik (Müller-BBM)
    6. Wärmeschutznachweis (Müller-BBM)
    7. SiGeKo: Dipl.-Ing. Rainer Fiedrich, Am Kaisergraben 15, 87600 Kaufbeuren, Telefon 08341-18340, fiedrich.urs@t-online.de
    8. Beleuchtungsanlagen [innen, außen, Flutlicht] (Tropp Lighting Design, Marienplatz 15, 82362 Weilheim i. Ob., Telefon 0881-9248690, ct@tropp-lighting.com)

 

 

Abstimmung:            Ja 12  Nein 0  Anwesend 12 

 

 

TOP  16

Genehmigung des Ingenieurvertrages zur Errichtung eines Tiefbrunnens für die Wasserversorgungsanlage Denklingen im Staatsforst, Stubental

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom vorläufigen Zeitplan, der dieser Beschlussvorlage beiliegt und genehmigt folgenden Vertrag:

 

Ingenieurvertrag

für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen

zwischen

 

der Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen,

vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Michael Kießling

 

  Auftraggeber, nachfolgend kurz “AG" genannt 

 

und

 

HydroConsult GmbH

Afragässchen 7

86150 Augsburg

 

‑ Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz “AN" genannt ‑

1.         Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Vertrages sind die in Ziff. 3. definierten Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben

 

„Tiefbrunnen Stuben-Tal“

 

Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung und nach Ausführung eines Dauerpumpversuchs als Vertikalfilterbrunnen zur Zutageförderung von Trinkwasser genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.

 

Beschluss: