Sachverhalt:
Durch Veröffentlichung dieser Niederschrift auf den Internetseiten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Denklingen werden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:
TOP 11 |
Umbau und
Erweiterung der Mehrzweckhalle Denklingen - Kündigung der bestehenden
Architekten- und Ingenieurverträge |
Sachverhalt:
Im Kalenderjahr 2013
schloss die Gemeinde Denklingen verschiedene Architekten- und Ingenieurverträge
für den damals vorgesehenen Umbau und die Erweiterung der Mehrzweckhalle
Denklingen. Da aus heutiger Sicht es vollkommen unbekannt ist, ob und wenn ja,
wann und in welchem Umfang die Maßnahme durchgeführt wird, ist es sinnvoll die
bestehenden Verträge zu kündigen.
Beschluss:
Es sind folgende
diesbezügliche Verträge bez. Aufträge zu kündigen:
- Architektenvertrag „Gebäude“ mit
Architekturbüro Holzapfel aus Epfach
- Architektenvertrag „Freianlagen“ mit
Architekturbüro Fischer Heumann aus München
- Ingenieurvertrag „Technische
Ausrüstung“ mit Ingenieurbüro GETECH aus Schwabmünchen
- Ingenieurvertrag „Tragwerksplanung“ mit
Ingenieurbüro Mühlberg aus Buchloe
- Ingenieurvertrag „Technische
Ausrüstung“ mit Ingenieurbüro Stich aus Peißenberg
- Ingenieurvertrag „Bodenmechanik, Erd-
und Grundbau“ mit Ingenieurbüro Crystal Geotechnik aus Utting am Ammersee
- Auftrag „Brandschutzkonzept
für das Baugenehmigungsverfahren und die Brandschutzberatung nach
Fertigstellung des Brandschutznachweises” an Ingenieurbüro Pätzold aus
Kempten
Abstimmung: Ja 14 Nein 0
Anwesend 14
TOP 12 |
Bürger- und Vereinszentrum
Denklingen - Findung von Ingenieurbüros für die Fachplanungen |
Sachverhalt:
Im Rahmen des vom
Gemeinderat beauftragten VOF-Verfahrens stehen folgende Termine an:
- 30.05.2016, 14.00 Uhr:
Vorstellungstermin der Vorauswertung
- 17.06.2016, 09.00 Uhr – 14.00 Uhr sowie
20.06.2016, 09.00 Uhr – 17.00 Uhr: 9 Verhandlungsgespräche
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt, dass der gleiche Personenkreis beim VOF-Verfahren Gebäude- und
Freianlagenplanung hierzu zur Teilnahme an diesen Terminen benannt wird:
- Michael Kießling
- Norbert Walter
- Martin Ahmon
- Helmut Maier
- Regina Wölfl
- Andreas Frieß
- Stefan Müller
- Robert Merkle
- Johann Hartmann
Dieser Personenkreis erhält das diesbezügliche
Mandat der Gemeinde Denklingen, im Rahmen des VOF-Verfahrens handeln zu dürfen,
ganz gleich wie groß die Zahl der Teilnehmer ist.
Abstimmung: Ja 15 Nein 0
Anwesend 15
TOP 15 |
Bürger- und
Vereinszentrum - Architektenvertrag für Gebäude mit den köhler architekten
aus Gauting |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt den nachfolgend abgedruckten Vertrag:
Architektenvertrag für
Gebäude
zwischen
der Gemeinde
Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister
Michael Kießling
– Auftraggeber,
nachfolgend kurz „AG“ genannt –
und
der köhler architekten
+ beratende ingenieure gmbH, Hangstraße 39a, 82131 Gauting, vertreten durch den
Geschäftsführer Christian Merk
– Architekt,
Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt –
1.
Vertragsgegenstand
Gegenstand des
Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Architektenleistungen für das
Bauvorhaben „Neubau Bürger- und Vereinszentrum Denklingen“ gemäß der
Funktionsbeschreibung des Architektenwettbewerbs in der Form der Ergebnisse des
Vergabeverfahrens auf den Flurstücken südlich der Straßenkreuzung
Buchweg/Industriestraße in Denklingen.
Das Vertragsobjekt
soll nach Fertigstellung als Bürger- und Vereinszentrum genutzt werden. Die
Architektenleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.
TOP 16 |
Baugebiet an der
Obstwiese - Ingenieurvertrag mit Schenk & Lang aus Pürgen über die
Verkehrsanlagen |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt den nachfolgend abgedruckten Vertrag:
Ingenieurvertrag
für Verkehrsanlagen
zwischen
der Gemeinde
Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten
Bürgermeister Michael Kießling
‑ Auftraggeber,
nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑
und
dem Architektur- und
Ingenieurbüro Schenk & Lang, Am Gewerbering 12, 86932 Pürgen-Lengenfeld,
vertreten durch Herrn Max Lang
‑ Ingenieur,
Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des
Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das
Bauvorhaben „Baugebiet An der Obstwiese - Verkehrsanlagen (Straßen, Wege,
Plätze, Verkehrsflächen, Straßenbegleitgrün entlang der Erschließungsstraßen
und der Kreisstraße LL 16)“. Diese genannten Einrichtungen stellen 1 Objekt im
Sinne der HOAI dar. Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Allgemeines
Wohngebiet genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf diesen
Nutzungszweck auszurichten.
TOP 17 |
Baugebiet an der
Obstwiese - Ingenieurvertrag mit Schenk & Lang aus Pürgen über die
Anlagen der Abwasserentsorgung |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt den nachfolgend abgedruckten Vertrag:
Ingenieurvertrag
für Ingenieurbauwerke
zwischen
der Gemeinde
Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten
Bürgermeister Michael Kießling
‑ Auftraggeber,
nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑
und
dem Architektur- und
Ingenieurbüro Schenk & Lang, Am Gewerbering 12, 86932 Pürgen-Lengenfeld,
vertreten durch Herrn Max Lang
‑ Ingenieur,
Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des
Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das
Bauvorhaben „Baugebiet An der Obstwiese – Anlagen der Abwasserversorgung“.
Diese genannten Einrichtungen stellen 1 Objekt im Sinne der HOAI dar. Das
Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Allgemeines Wohngebiet genutzt
werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.
TOP 18 |
Baugebiet an der
Obstwiese - Ingenieurvertrag mit Schenk & Lang aus Pürgen über die
Anlagen der Wasserversorgung |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt den nachfolgend abgedruckten Vertrag:
Ingenieurvertrag
für Ingenieurbauwerke
zwischen
der Gemeinde
Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten
Bürgermeister Michael Kießling
‑ Auftraggeber,
nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑
und
dem Architektur- und
Ingenieurbüro Schenk & Lang, Am Gewerbering 12, 86932 Pürgen-Lengenfeld,
vertreten durch Herrn Max Lang
‑ Ingenieur,
Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des
Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben
„Baugebiet An der Obstwiese – Anlagen der Wasserversorgung“. Diese genannten
Einrichtungen stellen 1 Objekt im Sinne der HOAI dar. Das Vertragsobjekt soll
nach Fertigstellung als Allgemeines Wohngebiet genutzt werden. Die
Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.
TOP 14 |
Dorfladen -
Strukturuntersuchung |
Sachverhalt:
Im Rahmen der Stärkung
der Gesamtattraktivität des Kernortes der Gemeinde Denklingen soll die
allgemeine Versorgungssituation mit Gütern des kurzfristigen Bedarfs (in erster
Linie: Lebensmittel) in Denklingen verbessert werden. Insbesondere die mittel-
und langfristige Perspektive vor dem Hintergrund einer weiteren möglichen
Schließwelle von Lebensmittelanbietern (Vollsortiment, Backwaren, Fleischwaren
etc.) wird hier einen erheblichen Raum einnehmen.
Folgende Schwerpunkte
werden im Rahmen dieser Untersuchungs- und Begleitphase bis zur
Entscheidungsreife gesetzt:
·
Erarbeiten
von belastbaren Lösungsansätzen zur Erhaltung der Grundversorgung im Ortskern
als Grundlage für die in diesem Bereich aktiven Arbeitskreise
·
Aufzeigen
von möglichen bindungsfähigen Umsatzvoluminas insbesondere im Bereich der
regionalen Wertschöpfung
·
Einbindung
ortsansässiger Erzeuger und Produzenten im Rahmen der regionalen Wert-
schöpfung vor Ort
·
Begleitung
des Untersuchungsprozesses mit Lösungsansätzen bis zur Phase der
Entscheidungsreife
Dieser gesamte Prozess
soll auch fachlich begleitet werden. Diese fachliche Begleitung soll über die
NEWWAY Handelsberatung GmbH erfolgen.
Mit der NEWWAY
Handelsberatung GmbH arbeiten wir mit einem Partner zusammen, der sich unter
anderem auf die Umsetzung von Nachbarschaftsladenkonzepte spezialisiert hat.
Damit erhalten wir mit der angesetzten Investition ein umfangreiches und vor
allem in der Praxis bewährtes Vermarktungskonzept, was die Attraktivität
unseres Wohn- und Arbeitsstandortes erheblich steigern wird. Auch werden die
weniger mobilen und auch die sehr engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürger
sowie die ArbeitnehmerInnen in unserer Region dieses Konzept sehr zu schätzen
wissen.
Die Erfahrungen zum
Thema Nahversorgung und Direktvermarktung konnte sich Herr Gröll während seiner
mehr als 25-jährigen Beratungstätigkeit schwerpunktmäßig im Lebensmitte-
leinzelhandel erwerben. Ferner war und ist Herr Gröll persönlich in zahlreichen
Pilotprojekten des Bundes und der Länder Bayern, Sachsen und Rheinland Pfalz
zum Thema Nahversorgung und Direktvermarktung engagiert.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
Kenntnis vom beiliegenden Angebot der newWAY GmbH aus 82319 Percha und
beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen ist. Vor Auftragsvergabe ist darauf
achten, dass dies zuschussunschädlich im Hinblick auf eine eventuelle
Städtebauförderung geschieht. Die genannten Voruntersuchungen zur Sicherung der
Nahversorgung durch die newWAY GmbH werden als Grundlage in ein späteres ISEK
(integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) einfließen.
Abstimmung: Ja 12 Nein 0
Anwesend 12
Es besteht
Einvernehmen im Gemeinderat, dass mit der Anbieterin über den Kostenpunkt
„Begleitung des Arbeitskreises bei der Standortwahl“, der 1.450 Euro ausmacht,
nochmals geredet werden muss.
TOP 16 |
Bürger- und
Vereinszentrum - Genehmigung des Architektenvertrages
"Bebauungsplan" |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt folgenden Vertrag:
Architektenvertrag
Bauleitplanung
zwischen
dem Auftraggeber (AG):
Gemeinde Denklingen,
Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister
Michael Kießling
und
dem Auftragnehmer
(AN):
Büro für Städtebau,
Aignerstraße 29, 81541 München, vertreten durch Herrn Rudolf Reiser
wird folgender Vertrag
geschlossen:
§ 1 Gegenstand des Vertrags/Planungsziele
1.1 Gegenstand des Vertrags sind die in § 4
genannten Architektenleistungen für den Bebauungsplan „Bürger- und
Vereinszentrum“.
1.2 Planungsziel ist die Erstellung eines
qualifizierten Bebauungsplanes, der die Realisierung des Bauvorhabens „Neubau
Bürger- und Vereinszentrum Denklingen“ gemäß der Funktionsbeschreibung des
Architektenwettbewerbs in der Form der Ergebnisse des Vergabeverfahrens auf den
Flurstücken südlich der Straßenkreuzung Buchweg/Industriestraße in Denklingen
ermöglicht. Weiteres Planungsziel ist die Übernahme von Flächen für die
Landwirtschaft aus dem Flächennutzungsplan, um eine den Betrieb des Bürger- und
Vereinszentrums beeinträchtigende Bebaungsmöglichkeit nach § 34 BauGB zu
verhindern.
TOP 17 |
Bürger- und
Vereinszentrum - Genehmigung des Architektenvertrages
"Grünordnungsplan" |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt folgenden Vertrag:
Architektenvertrag
Landschaftsplanung
zwischen
dem Auftraggeber (AG):
Gemeinde Denklingen,
Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister
Michael Kießling
und
dem Auftragnehmer
(AN):
Landschaftsarchitekturbüro
Christoph Goslich, Wolfsgasse 20, 86911 Dießen am Ammersee, vertreten durch
Herrn Christoph Goslich
wird folgender Vertrag
geschlossen:
§ 1 Gegenstand des Vertrags/Planungsziele
1.1 Gegenstand des Vertrags sind die in § 4
genannten Architektenleistungen für Landschaftsplanung mit den nachstehend
dargestellten Planungszielen für den Grünordnungsplan bezüglich des
Bebauungsplanes „Bürger- und Vereinszentrum“.
1.2 Planungsziel ist die Erstellung Grünordnungsplanes
für einen qualifizierten Bebauungsplanes, der die Realisierung des Bauvorhabens
„Neubau Bürger- und Vereinszentrum Denklingen“ gemäß der Funktionsbeschreibung
des Architektenwettbewerbs in der Form der Ergebnisse des Vergabeverfahrens auf
den Flurstücken südlich der Straßenkreuzung Buchweg/Industriestraße in
Denklingen ermöglicht. Weiteres Planungsziel ist die Übernahme von Flächen für
die Landwirtschaft aus dem Flächennutzungsplan, um eine den Betrieb des Bürger-
und Vereinszentrums beeinträchtigende Bebaungsmöglichkeit nach § 34 BauGB zu
verhindern.
TOP 12 |
Bürger- und
Vereinszentrum - Genehmigung des Architektenvertrages über die Freianlagen
mit dem Architekturbüro Dobrzanski aus Penzberg |
Beschluss:
Dieser
Beschlussvorlage liegt der bereits von Herrn Dobrzanski mit Datum 19.05.2016
unterschriebene Architektenvertrag bei. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von
diesem Vertrag und erteilt Vollmacht, ihn gegenzuzeichnen.
Abstimmung: Ja 15 Nein 0
Anwesend 15
TOP 15 |
Bürger- und
Vereinszentrum - Weitere VOF-Verfahren - Beauftragung aufgrund des
Ergebnisses |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
Kenntnis vom Ergebnis der diesbezüglichen VOF-Verfahren und beschließt, dass
folgende Aufträge vergeben werden:
I.
Starkstromanlagen;
Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen (ohne Beleuchtung)
an Stich Ingenieure
aus Peißenberg
II.
Abwasser-, Wasser,
Gasanlagen; Wärmeversorgungsanlagen; Lufttechnische Anlagen, Feuerlöschgeräte,
Gebäudeautomation
an Wimmer Ingenieure
aus Neusäß
III.
Tragwerksplanung an
das Ingenieurbüro Fast + Epp aus Darmstadt
Die Gemeindeverwaltung
wird beauftragt, entsprechende Ingenieurverträge dem Gemeinderat zur
Genehmigung vorzulegen.
Das gilt auch für
folgende Planungsbereiche, die ohne VOF-Verfahren vergeben werden können; gegen
die genannten Auftragnehmer kann aufgrund den Erfahrungen vom Rathausbau beim
Gasthaus Hirsch nichts vorgebracht werden:
- Beauftragung
Bausteine HOGA (3. Erstellung eines Funktionskonzeptes auf der Basis des
beauftragten Wettbewerbsentwurfes)
- Küchentechnische
Anlagen (Rest von a)) – Dipl.-Ing. (FH) Heinz Eck, Architekt,
Bahnhofstraße 6, 83646 Bad Tölz, Telefon 08041-77306,
info@eck-hogaplan.de
- Erstellen des
Brandschutzkonzeptes, soweit nicht der Tragwerksplaner damit betraut ist
(Pätzold Sachverständige, Reutlinger Straße 4, 87439 Kempten, Telefon
0831-9603098, info@paetzold-sv.de
- Raumakustik
(Müller-BBM GmbH, Robert-Koch-Straße 11, 82152 Planegg, Telefon
089-856020)
- Bauakustik
(Müller-BBM)
- Wärmeschutznachweis
(Müller-BBM)
- SiGeKo:
Dipl.-Ing. Rainer Fiedrich, Am Kaisergraben 15, 87600 Kaufbeuren, Telefon
08341-18340, fiedrich.urs@t-online.de
- Beleuchtungsanlagen
[innen, außen, Flutlicht] (Tropp Lighting Design, Marienplatz 15, 82362
Weilheim i. Ob., Telefon 0881-9248690, ct@tropp-lighting.com)
Abstimmung: Ja 12 Nein 0
Anwesend 12
TOP 16 |
Genehmigung des
Ingenieurvertrages zur Errichtung eines Tiefbrunnens für die
Wasserversorgungsanlage Denklingen im Staatsforst, Stubental |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
Kenntnis vom vorläufigen Zeitplan, der dieser Beschlussvorlage beiliegt und
genehmigt folgenden Vertrag:
Ingenieurvertrag
für Ingenieurbauwerke
und Verkehrsanlagen
zwischen
der Gemeinde
Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen,
vertreten durch Herrn
Ersten Bürgermeister Michael Kießling
Auftraggeber, nachfolgend kurz “AG"
genannt
und
HydroConsult GmbH
Afragässchen 7
86150 Augsburg
‑ Ingenieur,
Auftragnehmer, nachfolgend kurz “AN" genannt ‑
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des
Vertrages sind die in Ziff. 3. definierten Ingenieurleistungen für das
Bauvorhaben
„Tiefbrunnen
Stuben-Tal“
Das Vertragsobjekt soll
nach Fertigstellung und nach Ausführung eines Dauerpumpversuchs als
Vertikalfilterbrunnen zur Zutageförderung von Trinkwasser genutzt werden. Die
Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.
Beschluss: