Betreff
Bauantrag Neubau einer Hackschnitzelheizung auf die ehemalige Mistlege, Römerau 3, Erteilung des Einvernehmens
Vorlage
01/2014/0167
Aktenzeichen
6024-B14-C873
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1371/2 der Gemarkung Epfach wurde die  Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Landwirtschaft vorsieht. Das Vorhaben ist nicht privilegiert sondern ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlage.  

 

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.