Sachverhalt:
Der Gemeinderat Denklingen hat am 25.02.2015 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Molkereistraße“ gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB fand im Rahmen der Auslegung der Planunterlagen (Entwurf in der Fassung vom 30.01.2015 inkl. Begründung in der Fassung vom 06.02.2015, gebilligt in der Sitzung vom 25.02.2015) im Rathaus Denklingen vom 09.03.2015 bis 20.04.2015 statt.
Die Öffentlichkeit hatte dabei die Gelegenheit zur Stellungnahme.
Mit E-Mail vom 05.03.2015 wurden die Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zum Entwurf in der Fassung vom 30.01.2015 incl. Begründung in der Fassung vom 06.02.2015 gemäß § 4 (1) BauGB bis zum 20.04.2015 Stellung zu nehmen.
In der Sitzung vom 20.05.2015 wurden die Beschlüsse über die im Verfahren §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangen Stellungnahmen gefasst.
Mit Beschluss vom 29.07.2015 wurde der überarbeitete Entwurf in der Fassung vom 15.07.2015 gebilligt und die Auslegung nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand vom 09.10.2015 bis 09.11.2015 statt.
In der Sitzung vom 16.12.2015 wurden die Beschlüsse über die im Verfahren §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen gefasst.
Nachdem eine nochmalige Überarbeitung des Entwurfs notwendig war, wurde der überarbeitete Entwurf in der Fassung vom 18.02.2016 in der Sitzung vom 16.03.2016 gebilligt und die erneute Auslegung beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand vom 04.04.2016 bis 04.05.2016 statt.
In der Sitzung vom 15.06.2016 wurden die Beschlüsse über die im Verfahren §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangen Stellungnahmen gefasst. Der nochmals überarbeitete Plan inkl. Begründung in der Fassung vom 20.06.2016 wurde mit Beschluss vom 29.06.2016 gebilligt und die Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung fand vom 07.07.2016 bis 01.08.2016 statt. Die Dauer der Auslegung wurde angemessen verkürzt. Die Stellungnahmen konnten nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden.
Folgende 49 Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt:
- Amt für ländliche
Entwicklung, München
- Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck
- Bayerischer Bauernverband,
Kaufbeuren
- Bayerisches Landesamt für
Denkmalpflege, Referat B Q, München
- Immobilien Freistaat Bayern,
Regionalvertretung München
- Bischöfliche Finanzkammer,
Augsburg
- Bund Naturschutz,
Kreisgruppe Landsberg am Lech
- Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben, Nürnberg
- DB Services Immobilien GmbH,
Niederlassung München
- Deutsche Post,
Immobilienservice GmbH, München
- Deutsche Telekom Technik
GmbH, Technik Niederlassung Süd, Kempten
- Gemeinde Altenstadt
- Gemeinde Apfeldorf
- Gemeinde Bidingen
- Gemeinde Fuchstal
- Gemeinde Hohenfurch
- Gemeinde Kinsau
- Gemeinde Osterzell
- Gemeinde Reichling
- Gemeinde Schwabsoien
- Gemeinde Vilgertshofen
- Handwerkskammer für München
und Oberbayern, München
- Industrie- und Handelskammer
für München und Oberbayern, München
- Katholisches Pfarramt
Denklingen
- Katholisches Pfarramt Epfach
- Kreishandwerkerschaft,
Landsberg am Lech
- Kreisheimatpflegerin, Dr.
Heide Weißhaar-Kiem, Landsberg am Lech
- Kreisjugendring Landsberg am
Lech
- Landesbund für Vogelschutz
Bayern e.V., Schondorf am Ammersee
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Kreisjugendamt, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Sg. „Kreiseigener Tiefbau“, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech
- E.ON Wasserkraft GmbH,
Werksleitung Lech, Landsberg am Lech
- Lechwerke AG, Augsburg
- Markt Kaltental
- Planungsverband Äußerer
Wirtschaftsraum München
- Regierung von Oberbayern,
Bergamt Südbayern, München
- Regierung von Oberbayern,
Höhere Planungsbehörde, München
- Regierung von Oberbayern,
Sachgebiet 10, München
- Regionaler Planungsverband
München
- Staatliches Bauamt Weilheim
i.OB
- Vermessungsamt Landsberg am
Lech
- Wasserwirtschaftsamt
Weilheim i.OB
- Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn
- Zweckverband zur
Abwasserbeseitigung der Fuchstalgemeinden, Denklingen
Im Rahmen der Beteiligung der Bürger ist eine Stellungnahme
von Herrn Martin Steger, Dienhausen eingegangen.
Von folgenden 21 Behörden, bzw. sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Verfahren § 4 Abs. 1 BauGB Stellungnahmen abgegeben:
- Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck, E-Mail vom 22.07.2016
- Bayerischer Bauernverband,
Kaufbeuren, Stellungnahme vom 20.07.2016
- Bischöfliche Finanzkammer,
Augsburg, Schreiben vom 14.07.2016
- Deutsche Telekom Technik
GmbH, Technik Niederlassung Süd, Kempten, Schreiben vom 07.07.2016
- Gemeinde Altenstadt,
Stellungnahme vom 08.07.2016
- Gemeinde Bidingen,
Stellungnahme vom 07.07.2016
- Gemeinde Fuchstal,
Stellungnahme vom 15.07.2016
- Gemeinde Hohenfurch,
Stellungnahme vom 08.07.2016
- Gemeinde Osterzell,
Stellungnahme vom 21.07.2016
- Gemeinde Schwabsoien,
Stellungnahme vom 08.07.2016
- Industrie- und Handelskammer
für München und Oberbayern, München, Schreiben vom 21.07.2016
- Katholisches Pfarramt
Denklingen, E-Mail vom 18.07.2016
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 21.07.2016
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech, Schreiben vom 22.07.2016
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech, Schreiben vom
25.07.2016
- Regierung von Oberbayern,
Bergamt Südbayern, München, Schreiben vom 14.07.2016
- Regierung von Oberbayern,
Höhere Planungsbehörde, München, Schreiben vom 22.07.2016
- Regierung von Oberbayern,
Sachgebiet 10, München, Schreiben vom 08.07.2016
- Staatliches Bauamt Weilheim
i.OB, Stellungnahme vom 11.07.2016
- Wasserwirtschaftsamt
Weilheim i.OB, Schreiben vom 01.08.2016
- Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, E-Mail vom 07.07.2016
Folgende 21 Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange haben zwar eine Stellungnahme abgegeben, jedoch weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht, die beschlussmäßig zu behandeln wären:
- Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck, E-Mail vom 22.07.2016
- Bayerischer Bauernverband,
Kaufbeuren, Stellungnahme vom 20.07.2016
- Bischöfliche Finanzkammer,
Augsburg, Schreiben vom 14.07.2016
- Deutsche Telekom Technik
GmbH, Technik Niederlassung Süd, Kempten, Schreiben vom 07.07.2016
- Gemeinde Altenstadt,
Stellungnahme vom 08.07.2016
- Gemeinde Bidingen, Stellungnahme
vom 07.07.2016
- Gemeinde Fuchstal,
Stellungnahme vom 15.07.2016
- Gemeinde Hohenfurch,
Stellungnahme vom 08.07.2016
- Gemeinde Osterzell,
Stellungnahme vom 21.07.2016
- Gemeinde Schwabsoien,
Stellungnahme vom 08.07.2016
- Industrie- und Handelskammer
für München und Oberbayern, München, Schreiben vom 21.07.2016
- Katholisches Pfarramt
Denklingen, E-Mail vom 18.07.2016
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech, Stellungnahme vom 21.07.2016
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde, Landsberg am Lech, Schreiben vom 22.07.2016
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech, Schreiben vom
25.07.2016
- Regierung von Oberbayern,
Bergamt Südbayern, München, Schreiben vom 14.07.2016
- Regierung von Oberbayern,
Höhere Planungsbehörde, München, Schreiben vom 22.07.2016
- Regierung von Oberbayern,
Sachgebiet 10, München, Schreiben vom 08.07.2016
- Staatliches Bauamt Weilheim
i.OB, Stellungnahme vom 11.07.2016
- Wasserwirtschaftsamt
Weilheim i.OB, Schreiben vom 01.08.2016
- Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn, E-Mail vom 07.07.2016
Beschlussmäßig zu behandelnde Anregungen bzw. Einwendungen von Behörden bzw. sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen keine vor:
Zur Information:
Keine Äußerung ist eingegangen von folgenden 28 Behörden bzw. sonstigen Trägern
öffentlicher Belange:
- Amt für ländliche
Entwicklung, München
- Bayerisches Landesamt für
Denkmalpflege, Referat B Q, München
- Immobilien Freistaat Bayern,
Regionalvertretung München
- Bund Naturschutz,
Kreisgruppe Landsberg am Lech
- Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, Geschäftsbereich Verwaltungsaufgaben, Nürnberg
- DB Services Immobilien GmbH,
Niederlassung München
- Deutsche Post,
Immobilienservice GmbH, München
- Gemeinde Apfeldorf
- Gemeinde Kinsau
- Gemeinde Reichling
- Gemeinde Vilgertshofen
- Handwerkskammer für München
und Oberbayern, München
- Katholisches Pfarramt Epfach
- Kreishandwerkerschaft,
Landsberg am Lech
- Kreisheimatpflegerin, Dr.
Heide Weißhaar-Kiem, Landsberg am Lech
- Kreisjugendring Landsberg am
Lech
- Landesbund für Vogelschutz
Bayern e.V., Schondorf am Ammersee
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Kreisjugendamt, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Sg. „Kreiseigener Tiefbau“, Landsberg am Lech
- Landratsamt Landsberg am
Lech, Untere Naturschutzbehörde, Landsberg am Lech
- E.ON Wasserkraft GmbH,
Werksleitung Lech, Landsberg am Lech
- Lechwerke AG, Augsburg
- Markt Kaltental
- Planungsverband Äußerer
Wirtschaftsraum München
- Regionaler Planungsverband
München
- Vermessungsamt Landsberg am
Lech
- Zweckverband zur Abwasserbeseitigung
der Fuchstalgemeinden, Denklingen
Beschluss:
Würdigung
der Stellungnahmen:
Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen
der eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt und Beschlussvorschläge formuliert.
Die Stellungnahmen werden dem Gemeinderat als
Anhang zur Verfügung gestellt.
A Stellungnahmen im Rahmen der Bürgerbeteiligung
Im Rahmen der
Bürgerbeteiligung ist folgende Stellungnahme am 27.07.2016 von Martin Steger,
Dienhausen eingegangen:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit widerspreche fristgerecht der Planung in Bezug auf den „Standort
Müllgefäße am Tag der Abholung" so wie sie in der Beschlussvorlage am
15.06.2016 mehrheitlich beschlossen wurde.
Begründung meines Widerspruchs:
Meiner Forderung den „Standort der Müllgefäße“ aus dem Entwurf zu nehmen,
sind Sie nachgekommen. Dies begrüße ich sehr.
In der Beschlussvorlage ist folgender Text ergänzt worden:
„Für die Gebäude innerhalb des Geltungsbereiches müssen die Müllgefäße am
Tage der Abholung nach den Weisungen des Landkreises Landsberg am Lech an der
nächstgelegenen mit Sammelfahrzeugen befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche
zur Abfuhr bereitgestellt werden.“
Mit dieser Ergänzung ist es für mich nicht erkennbar ob nun das
Müllfahrzeug in das Baugebiet tatsächlich einfahren wird oder nicht?
1.
Das Befahren des neu zu gestalteten
Bebauungsgebiets muss in der Erschließung die Möglichkeit vorsehen das
Feuerlösch-LKW bis an den Brandherd heranfahren können. Die Erschließungsstraße
muss diesbezüglich auf 16 Tonnen ausgelegt sein.
Gleichermaßen muss es dem Müllfahrzeug
(2-Achser LKW) möglich sein an das Grundstück heranzufahren. Vergleichbare
Stichstraßen sind keine Ausnahmen, zudem handelt es sich nicht um einen
Aussiedler-Hof, hier sind im Zentrum der Stichstraße 4 Wohneinheiten und eine
weitere Wohneinheit in der Talstraße 5 anzufahren.
Auf meine in der öffentlichen Gemeinderatssitzung
gestellten Frage, ob es telefonisch beim Landratsamt oder bei der
entsprechenden Abfallbehörde jetzt schon zu erfragen sei, ob die Müllfahrzeuge
nun einfahren werden, bekam ich vom 2. Bürgermeister unkommentiert nur die
Antwort „ob ich nicht selber ein Telefon
hätte um dort nachzufragen".
Diese höchst unprofessionelle Antwort veranlasst mich dazu, diese
Frage in schriftlicher Form, im Rahmen der verkürzten Auslegung erneut zu
formulieren, mit dem Ziel eine befriedigende und dem Bebauungsplan
sachdienliche Auskunft zu erhalten.
- Des Weiteren steht noch immer eine Stellungnahme
zu meinem Vorschlag „Standort Müllgefäße östlich des Anwesen Zeller und
südlich auf der Straßenverbreiterung Talblick" seitens der
Bauverwaltung aus.
Die Straße „Talblick" soll um einen Meter nach Süden
verbreitert werden. Hier würde sich die Möglichkeit ergeben einen Standort für
die Müllgefäße vorzusehen und in die Planung aufzunehmen, wobei dieser
Sichtgeschützt ausgeführt werden sollte. Meiner Einschätzung nach wäre es eine,
für alle praktikable Lösung, da es von allen Parzellen mit kurzen Wegen
erreichbar wäre.
- Natürlich ist mir bewusst, dass die Bauherren mit
Ihrem Projekt beginnen wollen. Jedoch empfinde ich es als äußerst
bedenklich dass die Erschließungsarbeiten schon im vollen Gange sind
obwohl der Bebauungsplan noch nicht alle Instanzen durchlaufen hat.
Um eine Stellungnahme der aufgeführten Punkte im Rahmen des
Widerspruchverfahrens wird gebeten.
Hochachtungsvoll
Steger Martin“
Beschluss:
Die Problematik bezüglich des Standortes für
Müllgefäße am Tag der Abholung wird durch
die Gemeinde im Bauleitplanverfahren nicht
mehr behandelt oder weiter thematisiert.
Gemäß § 15 Abs. 8
Satz 3 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Landsberg am Lech vom
17.12.2015 gilt Folgendes: „Anschlusspflichtige, deren Grundstücke nicht an
öffentlichen Straßen und Wegen anliegen oder deren Grundstücke wegen ihrer Lage
oder der Verkehrsverhältnisse mit den jeweils eingesetzten Sammelfahrzeugen
nicht oder nur unter erschwerten Umständen angefahren werden können, müssen die
Abfallbehälter nach den Weisungen des Landkreises zu den Abfuhrzeiten an der
Mündung der jeweiligen Grundstückszufahrt oder, falls diese nur über einen
Privatweg zu erreichen ist, an der Einmündung zur nächstgelegenen mit
Sammelfahrzeugen befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche zur Abfuhr
bereitstellen.“
Ob ein solcher Fall
hier vorliegt und wenn ja, wohin die Abfallbehälter gebracht werden müssen,
entscheidet das Landratsamt als Verwaltungsbehörde des Landkreises Landsberg am
Lech. Dieser Entscheidung wird die Gemeinde Denklingen nicht durch Regelungen
im Bebauungsplan vorgreifen, zumal die Gefahr gegeben ist, dass diese nicht
eingehalten werden brauchen.
B Stellungnahmen von Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange
Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange,
die zwar eine Stellungnahme abgegeben haben, jedoch weder Anregungen noch
Bedenken vorgebracht haben (siehe o.a. Auflistung):
Beschluss:
Die Stellungnahmen der oben aufgeführten
Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.
Auswirkungen auf die Planung sind nicht
ersichtlich.
C Beschlussmäßig zu behandelnde Anregungen bzw.
Einwendungen
- keine -