Betreff
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Denklingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen
Vorlage
01/2016/0659
Aktenzeichen
0280-4899
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat fasste am 27.07.2016 folgenden Beschluss:

 

„Sachverhalt:

 

Auszug aus dem Prüfungsbericht: „Die Gemeinde Denklingen hat gewisse Grabmachertätigkeiten (z. B. Ausheben und Verfüllen des Grabes) im Rahmen eines Werkvertrages auf die „Bestattungen Jehle GmbH“ übertragen. Das Bestattungsunternehmen rechnet die vertraglich festgelegten Sätze mit der Gemeinde ab. Diese wiederum fordert die in der Friedhofsgebührensatzung festgelegten Sätze mittels Gebührenbescheid von den Hinterbliebenen ein. Grundsätzlich entsprechen die Rechnungsbeträge des Bestattungsunternehmens den Gebührensätzen der gemeindlichen Satzung. Lediglich die Bestattungsgebühr für eine Urnenbestattung im Erdgrab gem. § 6 Abs. 1 Buchst. c Friedhofsgebührensatzung beträgt 144,- EUR, obwohl der Bestatter hierfür nur 120,- EUR ansetzt. Die Gebühr der Gemeinde enthält vermutlichen einen Anteil von 24,- EUR für die Grababdeckung mit Grünmatten durch den Bestatter. Diese Position fällt allerdings bei Urnenbestattungen im Erdgrab nicht an.“

 

Textziffer 9: Die Gebühr für Urnenbestattungen in Erdgräbern ist an die vom Bestattungsunternehmen in Rechnung gestellten Sätze anzupassen.

 

 

Beschluss:

 

Der Forderung gemäß Textziffer 9 ist nachzukommen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, eine Beschlussvorlage über eine Satzungsänderung vorzulegen.

 

Abstimmung:            Ja 15  Nein 0  Anwesend 15“ 

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:

 

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Denklingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen

 

vom ……………………..

 

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Satzung:

 

§ 1

 

Änderung der Satzung

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen vom 24.04.2007, zuletzt geändert mit Satzung vom 04.06.2008, wird wie folgt geändert:

 

§ 6 Abs. 1 Buchstabe c) erhält folgende Fassung:

 

„c)

 

bei einer Urnenbestattung

120,00 €“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt 1 Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Denklingen, ………………………

 

 

Michael Kießling

Erster Bürgermeister