Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Umbau und Modernisierung des Hauptgebäudes sowie Neubau des Anbaues für eine verwendungsfähige Nutzung als Rathaus – Fl.Nr. 11/1 Gemarkung Denklingen – Buchweg 1
Vorlage
01/2016/0663
Aktenzeichen
6042.01-B15-DC07
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 11/1 der Gemarkung Denklingen wurde die  Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD).

 

Das vorgesehene Maß  der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.