Betreff
Übertragung der Vollstreckung auf das gemeinsame Kommunalunternehmen "Kommunales Forderungsmanagement Oberland (gKU)"
Vorlage
01/2016/0676
Aktenzeichen
9510-19355
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

„Die Einnahmen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.“ So der Wortlaut des § 25 KommHV-Kameralistik.

 

In der Bürgermeisterdienstbesprechung des Landkreises Landsberg am Lech wurde dieser tragende Grundsatz des kommunalen Haushaltsrechts zum Thema gemacht. Hintergrund waren die teilweise hohen Außenstände (offene Forderungen) der Kommunen. Es soll deshalb eine Gemeinsames Kommunalunternehmen (gKU) mit dem Namen „Kommunales Forderungsmanagement Oberland (gKU)“ gegründet werden. Die Federführung übernimmt dabei der Zweckverband kommunale Verkehrssicherheit Oberland (KVS Oberland), der auf diesem Gebiet große Erfahrung und großes Fachwissen besitzt. Derzeit zeigen viele Kommunen Interesse, die Aufgabe der Vollstreckung auf das neue Kommunalunternehmen zu übertragen. Ebenfalls wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband eingebunden, der auf Grund seiner Prüfungserfahrungen eine solche geplante Übertragung mehr als begrüßen würde.

 

Mittlerweile haben bereits etliche Kommunen, darunter die Stadt Miesbach, die Übertragung beschlossen.

 

Auch in der Gemeinde Denklingen würde sich aufgrund der Erfahrungen in den letzten beiden Jahren eine Übertragung anbieten. Die Mahn- und Beitreibungsfälle werden zunehmend mehr; es kommen immer wieder neue hinzu. Überdies ist ein großes Unverständnis bei den Betroffenen gegeben, wenn sie von ihrer eigenen Heimatgemeinde in solche Verfahren verwickelt werden. Dabei würde das nur die Gerechtigkeit gegenüber denjenigen darstellen, die fristgemäß bezahlen. Nicht nur aufgrund der komplizierten Rechtsmaterie würde eine Übertragung eine Entlastung der Verwaltung zumindest bis zu dem Zeitpunkt darstellen, bis dafür im Rathaus einsetzbares Personal zur Verfügung steht. Der Zeitraum bis dahin würde sich ziemlich genau mit der vorgesehenen Testphase bei diesem Kommunalunternehmen decken.

 

Was spricht des Weiteren für eine Übertragung auf das Kommunalunternehmen?

 

  • Das Kommunalunternehmen bzw. der KVS Oberland hat bereits Erfahrung im Vollstreckungsbereich von Bußgeldern
    • allein 2015 wurden
      • 6.983 Vollstreckungsankündigungen
      • 3.477 Aufträge zur Abnahme der Vermögensauskunft
      • 1.023 Drittschuldnerpfändungen (u.a. Lohn- und Kontenpfändungen)
    • mit drei Vollzeitstellen bewältigt

 

  • Das Vollstreckungswesen nimmt bei Gemeinden rund 10 – 15 % der Arbeitszeit einer Kassenleitung in Anspruch. Der überwiegende Teil der täglichen Arbeit ist von anderen Arbeiten geprägt.

 

  • Jede Gemeinde muss eine entsprechende Fachkraft vorhalten. Dies ist mit entsprechenden Kosten (Kosten eines Arbeitsplatzes) sowie regelmäßige Schulungen verbunden:

 

  • Effizientere Bearbeitung durch Bündelung in 1 öffentlich-rechtlichen Organisation. Vermehrte Fallzahlen führen zu mehr angesammeltem Know-How (Fachwissen und Erfahrung), als bei vereinzelten Fällen in kleinen Kommunen.

 

  • Verband verfügt über eine entsprechende Vollstreckungssoftware.

 

  • Vollstreckung durch eigene(n) Außendienstmitarbeiter

 

Wie wirkt sich die Übertragung auf die Arbeit der Gemeinde aus?

 

Für die Gemeinden würde sich eine Übertragung wie folgt auf den Arbeitsablauf auswirken:

 

Öffentlich-rechtliche Forderungen:

 

Gemeinde

-          Steuern

-          Beiträge

-          Gebühren

-          Sonstige Abgaben

Voraussetzung für die Vollstreckung:

Bestandskräftiger Bescheid und
1. Mahnung durch die Gemeinde

Gemeinde

ggf. 2. Mahnung durch gKU

gKU

Vollstreckungsmaßnahmen

gKU

 

Hinweis: Die Übertragung von privatrechtlichen Forderungen ist aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Die Beitreibungs- und Vollstreckungsfälle sind in diesem Bereich bei der Gemeinde Denklingen halten sich in Grenzen.

 

Die endgültige Entscheidung über Stundung, Ratenzahlung oder Erlass verbleibt bei den Kommunen. Der Verband fungiert hier als Berater, da er seine Erfahrung aus den Vollstreckungsmaßnahmen des konkreten Falls entsprechend dokumentiert.

 

Was kostet die Übertragung während der Testphase von drei Jahren?

 

  • Es ist eine Einlage in das gKU (Stammkapital) in Höhe von 0,50 bis 1,00 Euro je Einwohner zu leisten.
  • Das gKU hat auf Grundlage einer Vollkostenrechnung einen Mitgliedsbeitrag von max. 1,60 Euro pro Einwohner bzw. eine Fallpauschale von 120 Euro ermittelt.

 

Aus Sicht der Verwaltung wiegen die oben genannten Vorteile die monetäre Differenz auf.

 

Das gKU möchte demnächst mit der Testphase beginnen. Es ist deshalb ein Beschluss bis zum 15.10.2016 notwendig.

 

Aus Sicht der Verwaltung empfiehlt es sich geradezu die Vollstreckung auf das gKU zu übertragen. Eine Bündelung von einzelnen Aufgaben im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit führt zur erfolgreichen und vor allem effizienteren Aufgabenerfüllung. Mit dem gKU hätten wir einen kompetenten Partner, der auch das Vertrauen der Kommunen genießt.

Beschluss:

 

Die Gemeinde Denklingen überträgt dem Kommunalen Forderungsmanagement Oberland (gKU) das oben vorgestellte kommunale Forderungsmanagement für eine Testphase von drei Jahren. Der Gemeinderat nimmt auch von den voraussichtlichen Kosten Kenntnis. Nach Vorliegen der gKU-Satzung ist die Angelegenheit dem Gemeinderat Denklingen zur abschließenden Beschlussfassung nochmals vorzulegen.