Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Lagerfläche in eine gewerbliche Lager- und Maschinenhalle – Fl.Nr. 104/2 Gemarkung Epfach – VIA CLAUDIA 59
Vorlage
01/2016/0677
Aktenzeichen
6024.02-12691
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 104/2 der Gemarkung Epfach wurde die  Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Mischgebiet (MI). Mischgebiete dienen der Unterbringung von Gewerbebetrieben (§ 6 Abs. 1 BauNVO). Eine gewerbliche Lager- und Maschinenhalle ist nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO zulässig.

 

Das vorgesehene Maß  der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Mischsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.