Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Denklingen hat in der Sitzung vom 13.04.2016 über die im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans zur Steuerung der Windkraft auf dem Gebiet der Gemeinde Denklingen i.d.F. v. 13.07.2015 beraten und entschieden. Auf die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 13.04.2016, TOP4 wird verwiesen.

Die Unterlagen wurden entsprechend der gefassten Beschlüsse ergänzt und insgesamt redaktionell überarbeitet. Der so geänderte Planentwurf in der Fassung vom 13.04.2016 liegt dem Gemeinderat vor.

Beschluss:

 

Die überarbeiteten Entwurfsunterlagen – bestehend aus dem sachlichem Teilflächennutzungsplan, der Begründung mit Umweltbericht und Anhang sowie Anlagen – in der Fassung vom 13.04.2016 werden gebilligt.

 

Der Entwurf des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans zur Steuerung der Windkraft auf dem Gebiet der Gemeinde Denklingen in der Fassung vom 13.04.2016, nebst Begründung mit Umweltbericht und Anhang sowie Anlagen, und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.