Sachverhalt:
Durch Veröffentlichung dieser Niederschrift auf den Internetseiten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Denklingen werden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:
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13 |
Neubau Bürger- und Vereinszentrum -
Genehmigung des Ingenieurvertrages für Brandschutzkonzeptarbeiten |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt folgenden Vertrag:
Ingenieurvertrag für Brandschutzkonzeptarbeiten
zwischen
der Gemeinde
Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch den Ersten
Bürgermeister Herrn Michael Kießling
– Auftraggeber,
nachfolgend kurz „AG“ genannt –
und
Dipl. Ing.(FH) Oliver
Pätzold Architekt, Prüfsachverständiger für Brandschutz (BY) Bäckerstraße 23,
87435 Kempten
– Auftragnehmer,
nachfolgend kurz „AN“ genannt –
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14 |
Neubau Bürger- und Vereinszentrum -
Genehmigung des Ingenieurvertrages für die Tragwerksplanung |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt folgenden Vertrag:
Ingenieurvertrag für Tragwerk
zwischen
der Gemeinde
Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch den
Ersten Bürgermeister
Michael Kießling
– Auftraggeber,
nachfolgend kurz „AG“ genannt –
und
der Fast+Epp GmbH,
Bismarckstraße 21a, 64293 Darmstadt
– Ingenieur,
Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt –
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15 |
Genehmigung des Vertrages mit der
Staatsforstverwaltung über eine Brunnengenehmigung |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
Kenntnis von dem dieser Beschlussvorlage beiliegenden Vertrag und genehmigt
diesen.
Abstimmung: Ja 14 Nein 0
Anwesend 14
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26 |
25. Flächennutzungsplanänderung; Angebote
für schalltechnische Untersuchung; |
Sachverhalt:
Im Verfahren §§ 3 (I)
und 4 (I) BauGB ist am 21.06.2016 eine Stellungnahme der unteren
Immissionschutzbehörde eingegangen, in der eine schalltechnische Untersuchung
für den aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden Bebauungsplan „Bürger- und
Vereinszentrum“ gefordert wird.
Es wurden zwei
Angebote angefordert (siehe Anhang).
Beschluss:
Es ist der Müller-BBM
GmbH auf der Grundlage ihres Emails vom 25.07.2016 der diesbezügliche Auftrag
zu erteilen.
Abstimmung: Ja 15 Nein 0
Anwesend 15
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27 |
26. Flächennutzungsplanänderung; Angebot
schalltechnische Untersuchung; |
Sachverhalt:
Im Verfahren §§ 3 (II)
und 4 (II) BauGB ist am 04.07.2016 eine Stellungnahme der unteren
Immissionschutzbehörde eingegangen, die im weiteren Bebauungsplanverfahren
„Südlich der Epfacher Straße“ eine schalltechnische Untersuchung fordert.
Es wurden zwei
Angebote angefordert (siehe Anhang).
Beschluss:
Es ist der
diesbezügliche Auftrag dem Ingenieurbüro em plan aus Augsburg auf der Grundlage
seines Angebotes vom 20.07.2016 zu erteilen.
Abstimmung: Ja 15 Nein 0
Anwesend 15
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28 |
Neubau Bürger- und Vereinszentrum -
Genehmigung des Ingenieurvertrages für gastrotechnische Einrichtungen |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt folgenden Vertrag:
Ingenieurvertrag für gastrotechnische Einrichtungen
zwischen
der Gemeinde
Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch den Ersten
Bürgermeister Herrn Michael Kießling
– Auftraggeber,
nachfolgend kurz „AG“ genannt –
und
dem Architekten Dipl.
Ing Heinz Eck, Bahnhofstraße 6, 83646 Bad Tölz
– Ingenieur, Auftragnehmer,
nachfolgend kurz „AN“ genannt –
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29 |
Neubau Bürger- und Vereinszentrum -
Genehmigung des Ingenieurvertrages für bauphysikalische Gesamtberatung
(Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik) |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt folgenden Vertrag:
Ingenieurvertrag für Bauphysikalische Gesamtberatung
- Wärmeschutz
und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik -
zwischen
der Gemeinde
Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch den Ersten
Bürgermeister Michael Kießling
- Auftraggeber,
nachfolgend kurz "AG" genannt -
und
der Müller-BBM GmbH,
Robert-Koch-Str. 11, 82152 Planegg, vertreten durch die Geschäftsführer Joachim
Bittner, Walter Grotz, Dr. Carl-Christian Hantschk, Dr. Alexander Ropertz,
Stefan Schierer, Elmar Schröder
- Ingenieur,
Auftragnehmer, nachfolgend kurz "AN" genannt -
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30 |
Neubau Bürger- und Vereinszentrum -
Genehmigung des Ingenieurvertrages für Außenbeleuchtung |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt folgenden Vertrag:
Ingenieurvertrag für Außenbeleuchtung
zwischen
der Gemeinde
Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch den Ersten
Bürgermeister Michael Kießling
- Auftraggeber,
nachfolgend kurz "AG" genannt -
und
der Tropp Lighting
Design GmbH, Marienplatz 15, 82362 Weilheim, vertreten durch den
Geschäftsführer Prof. Dipl.-Ing. Clemens Tropp
- Ingenieur,
Auftragnehmer, nachfolgend kurz "AN" genannt –
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31 |
Neubau Bürger- und Vereinszentrum -
Genehmigung des Ingenieurvertrages Wasser, Abwasser, Heizung, Lufttechnik,
Gebäudeautomation |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt folgenden Vertrag:
Ingenieurvertrag für
Technische Ausrüstung
zwischen
der Gemeinde
Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch den
Ersten Bürgermeister
Michael Kießling
– Auftraggeber,
nachfolgend kurz „AG“ genannt –
und
der Wimmer-Ingenieure
GmbH, Wahlfeldstr. 2 A, 86356 Neusäß
– Ingenieur,
Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt –
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32 |
Neubau Bürger- und Vereinszentrum -
Genehmigung des Ingenieurvertrages für Strom, Fernmelde- und
Informationstechnik, Aufzüge |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt folgenden Vertrag:
Ingenieurvertrag für Technische Ausrüstung
zwischen
der Gemeinde
Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch den
Ersten Bürgermeister Herrn Michael Kießling
– Auftraggeber,
nachfolgend kurz „AG“ genannt –
und
der Stich Ingenieure –
Partner, St. Michelsweg 25a, 82380 Peißenberg
– Ingenieur,
Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt –
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33 |
Neubau Bürger- und Vereinszentrum -
Genehmigung des Ingenieurvertrages für Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordination |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt folgenden Vertrag:
SiGeKo-Vertrag
zwischen
der Gemeinde
Denklingen, Hauptsraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch den Ersten
Bürgermeister Herrn Michael Kießling
– Auftraggeber,
nachfolgend kurz: „AG“ genannt –
und
Herrn Dipl.-Ing.
Rainer Friedrich, Am Kaisergraben 15, 87600 Kaufbeuren
– Auftragnehmer,
nachfolgend kurz: „AN“ genannt –
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34 |
Neubau Bürger- und Vereinszentrum -
Genehmigung des Ingenieurvertrages für Innenbeleuchtung |
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt
folgenden Vertrag:
Ingenieurvertrag für Innenbeleuchtung
zwischen
der Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten
durch den Ersten Bürgermeister Michael Kießling
- Auftraggeber, nachfolgend kurz "AG" genannt -
und
der Tropp Lighting Design GmbH, Marienplatz 15, 82362 Weilheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Prof. Dipl.-Ing. Clemens Tropp
- Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz "AN" genannt -
Beschluss: