Betreff
Antrag des Dorfladenteams auf finanzielle Beteiligung und Gewährung einer Bürgschaft
Vorlage
01/2016/0701
Aktenzeichen
8411-1585
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es liegt folgender Antrag des Dorfladenteams zur Entscheidung vor:

 

„… sicherlich konnten Sie verfolgen, dass das Dorfladenteam gerade dabei ist, Interessenten davon zu überzeugen, sich als Teilhaber /Unterstützer am Dorfladen Denklingen zu beteiligen. Diesen erachten wir, gerade auch im Hinblick auf das neue Baugebiet, als sinnvolle und längst notwendige Ergänzung zur Infrastruktur unserer Gemeinde. 156 Haushalte bzw. Einzelpersonen sind dieser Einladung bereits nachgekommen, runde 38.000 € wurden auf diesem Weg bereits zugesagt. Dies zeigt deutlich, wie groß das Interesse in der Gemeinde ist. Um den Planungen möglichst bald die Umsetzung und im Frühjahr die Eröffnung folgen lassen zu können, bitten wir Sie hiermit um eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde in Höhe von 15.000 €. Dieser Betrag entspricht den Kosten des bisher eingesetzten Busses nach Leeder im Zeitraum von zweieinhalb Jahren, der durch die Eröffnung eines Ladens hinfällig wird. Des Weiteren ersuchen wir die Gemeinde, die uns bereits in Aussicht gestellte Bürgschaft über einen aufzunehmenden Kredit zu übernehmen, welcher maximal 50 % des Startkapitals (maximal 50.000 EUR) decken soll.“

 

Das Rechtsaufsichtsbehörde nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

„Die Versorgung mit Lebensmitteln ist grundsätzlich keine öffentliche Aufgabe der Gemeinde. Ausnahmsweise wird jedoch eine gemeindliche Aufgabestellung gesehen, wenn die Gemeinde selbst oder mit Bürgerinitiativen ein Lebensmittelgeschäft eröffnet bzw. diese unterstützt, weil kein Privater dazu bereit ist (sog. Marktversagen, vgl. Schulz/Wachsmuth/Zwick, Kommunalverfassungsrecht Bayern, Erl. 1.2 zu Art. 6 und 1.3.3 zu Art. 87 GO). Unter diesen Voraussetzungen kann die Gemeinde auch Zuwendungen leisten und Bürgschaften übernehmen. Die Gewährung einer Bürgschaft bedarf der rechtsaufsichtlichen Genehmigung nach Art. 72 GO. Sie kann nur als sog. Ausfallbürgschaft nicht jedoch als selbstschuldnerische Bürgschaft gewährt werden. Eine Erteilung der Genehmigung wird unter den o.g. Voraussetzungen in Aussicht gestellt, da diese in der vorgesehenen Höhe mit der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde vereinbar ist.“

Beschluss:

 

  • Die Gemeinde Denklingen als juristische Person zeichnet einen stillen Gesellschaftsanteil/Beteiligung an der Dorfladen Denklingen UG (haftungsbeschränkt) und still über einen Betrag von 15.000 Euro.
  • Die Gemeinde Denklingen gewährt für einen aufzunehmenden Kredit eine Bürgschaft. Die Kredithöhe darf maximal 50 % des Startkapitals (maximal 50.000 EUR) betragen. Diese Übernahme der Bürgschaft ist mit der Bedingung verbunden, dass die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt wird.