Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Denklingen hat in der Sitzung vom 21.09.2016 über die im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans „An der Obstwiese“ in der Fassung 24.05.2016 beraten und entschieden. Auf die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 21.09.2016, TOP 12 wird verwiesen.

Die Unterlagen wurden entsprechend der gefassten Beschlüsse ergänzt und insgesamt redaktionell überarbeitet. Der so geänderte Planentwurf in der Fassung vom 09.11.2016 liegt dem Gemeinderat vor.

 

Beschluss:

 

Die überarbeiteten Entwurfsunterlagen – bestehend aus dem Bebauungsplan „An der Obstwiese“ in der Fassung vom 09.11.2016 und die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht und Anlagen in der Fassung vom 09.11.2016 werden gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans „An der Obstwiese“ in der Fassung vom 09.11.2016 nebst Begründung mit Umweltbericht und Anlagen und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.