Sachverhalt:
Der Gemeinderat
nimmt Kenntnis vom abgeschlossenen Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
BauGB, in welchem keine Stellungnahmen eingegangen sind, die einer erneuten
Auslegung bedürfen (siehe Beschlüsse zu den Stellungnahmen).
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt den Entwurf der 26. Flächennutzungsplanänderung
einschließlich Begründung in der Fassung vom 02.05.2016 fest.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsvorlage beim
Landratsamt Landsberg am Lech gem. § 6 BauGB durchzuführen.
Die Träger öffentlicher Belange und die berührten Bürger sind von den
Ergebnissen des Verfahrens § 3 Abs. 2 zu informieren.
Nach Genehmigung ist der Bekanntmachung die zusammenfassende Erklärung
noch beizufügen einschließlich der sonst üblichen Hinweise.