Betreff
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Denklingen
Vorlage
01/2016/0713
Aktenzeichen
0280-2055
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat beschloss am 19.10.2016 folgende Satzung:

 

 

„Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Denklingen

 

vom ………………………….

 

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Denklingen vom 08.07.2009, zuletzt geändert mit Satzung vom 16.04.2015, wird wie folgt geändert:

 

§ 13 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

„Auf die Gebührenschuld sind zum 1. Mai, 1. Juli, 1. September, 1. November und 1. Januar eines jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Sechstels der jeweils letzten Jahresabrechnung vor diesen Vorauszahlungsterminen zu leisten.“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 02.01.2017 in Kraft.“

 

 

Da die davon betroffene Software diesen Satzungsbeschluss nicht umsetzen kann, ist ein geringfügig diesbezüglich angepasster Satzungsbeschluss notwendig.

 

 

Hinweis: Die derzeitige Gesamtfassung der Satzung ist aus der Internetseite

 

http://www.denklingen.de/fileadmin/denklingen/Dateien/Satzungen/Beitrags-_und_Gebuehrensatzung_zur_Wasserabgabesatzung.pdf

 

ersichtlich.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:

 

 

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Denklingen

 

vom ………………………….

 

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Denklingen vom 08.07.2009, zuletzt geändert mit Satzung vom 20.10.2016, wird wie folgt geändert:

 

§ 13 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

„Auf die Gebührenschuld sind zum 30. April, 30. Juni, 30. August, 30. Oktober und 30. Dezember eines jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Sechstels der jeweils letzten Jahresabrechnung vor diesen Vorauszahlungsterminen zu leisten.“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 03.01.2017 in Kraft.

 

Denklingen, ……………….

Gemeinde Denklingen

 

 

Erster Bürgermeister