Sachverhalt:
Der Gemeinderat beschloss am 19.10.2016 folgende Satzung:
„Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur
Wasserabgabesatzung der Gemeinde Denklingen
vom ………………………….
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Satzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Denklingen vom 08.07.2009, zuletzt geändert mit Satzung vom 16.04.2015, wird wie folgt geändert:
§ 13 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Auf die Gebührenschuld sind zum 1. Mai, 1. Juli, 1. September, 1. November und 1. Januar eines jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Sechstels der jeweils letzten Jahresabrechnung vor diesen Vorauszahlungsterminen zu leisten.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 02.01.2017 in Kraft.“
Da die davon betroffene Software diesen Satzungsbeschluss nicht umsetzen kann, ist ein geringfügig diesbezüglich angepasster Satzungsbeschluss notwendig.
Hinweis: Die derzeitige Gesamtfassung der Satzung ist aus der Internetseite
ersichtlich.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Denklingen
vom ………………………….
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Satzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Denklingen vom 08.07.2009, zuletzt geändert mit Satzung vom 20.10.2016, wird wie folgt geändert:
§ 13 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Auf die Gebührenschuld sind zum 30. April, 30. Juni, 30. August, 30. Oktober und 30. Dezember eines jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Sechstels der jeweils letzten Jahresabrechnung vor diesen Vorauszahlungsterminen zu leisten.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 03.01.2017 in Kraft.
Denklingen, ……………….
Gemeinde Denklingen
Erster Bürgermeister