Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage – Fl.Nr. 2008/4 Gemarkung Denklingen – Postweg 10
Vorlage
01/2017/0732
Aktenzeichen
6024.01-B14-D13E
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 2008/4 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Mischgebiet (MI). Dort sind Wohngebäude allgemein zulässig.

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Das Vorhaben liegt direkt an der Bahnlinie.

 

Ende 2015 wurde bereits eine Bauvoranfrage zu einem Wohnhausneubau mit Garage gestellt, wozu die Gemeinde Denklingen Ihr Einvernehmen erteilte. Lt. Schreiben des Landratsamtes wurde der Antrag auf Bauvoranfrage jedoch mit Schreiben vom 23.05.2016 zurückgenommen.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem. 

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.