Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Anbau eines Esszimmers an das bestehende Wohnhaus in Denklingen, Fl.Nr. 218 Gemarkung Denklingen - Menhofer Straße 15
Vorlage
01/2017/0733
Aktenzeichen
6024.01-5038
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 218 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD). In Dorfgebieten sind Nutzungen zu Wohnzwecken nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO allgemein zulässig.

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.