Betreff
Bebauungsplan „An der Obstwiese“; Satzungsbeschluss
Vorlage
01/2017/0741
Aktenzeichen
6102-J15-057D
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Hinsichtlich des Bebauungsplanes „An der Obstwiese“ sind im Verfahren § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung der Planung des Bebauungsplanes „An der Obstwiese“ veranlassen würde (vgl. Beschluss über die Stellungnahmen im Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB).
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 10 Abs.
1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern (GO) die Ausfertigung des Bebauungsplanes „An der Obstwiese“
einschließlich Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom
09.11.2016 als Satzung.
Die Gemeindeverwaltung wird
beauftragt, den Bebauungsplanauszufertigen und bekannt zu machen.