Betreff
Bebauungsplan „An der Obstwiese“; Satzungsbeschluss
Vorlage
01/2017/0741
Aktenzeichen
6102-J15-057D
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Hinsichtlich des Bebauungsplanes „An der Obstwiese“ sind im Verfahren § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung der Planung des Bebauungsplanes „An der Obstwiese“ veranlassen würde (vgl. Beschluss über die Stellungnahmen im Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB).

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Ausfertigung des Bebauungsplanes „An der Obstwiese“ einschließlich Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom 09.11.2016 als Satzung.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanauszufertigen und bekannt zu machen.