Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage – Fl.Nr. 104/1 Gemarkung Denklingen – Birkenstraße 17b
Vorlage
01/2017/0743
Aktenzeichen
6024.01-1967
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 104/1 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens im Rahmen einer Bauvoranfrage beantragt (Art. 68 BayBO).

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Landwirtschaft vorsieht. Das Vorhaben ist nicht privilegiert sondern ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB.

Öffentliche Belange werden beeinträchtigt, da den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widersprochen wird.

Es handelt sich nicht um ein Vorhaben nach § 35 Abs. 4 BauGB.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Hinweis:

Parallel hierzu wurde für dieselbe Flurnummer eine weitere Bauvoranfrage für ein weiteres Einfamilienhauses (Birkenstraße 17a) gestellt (siehe weiterer Tagesordnungspunkt).

Auf die umliegenden Immissionsquellen wird hingewiesen (Landwirtschaften sowie Bürger- und Vereinszentrum).

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist nicht zu erteilen.