Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau einer Ortseingangstafel im Gemeindebereich von Denklingen – Tafel 5 - Fl.Nr. 505 Gemarkung Epfach
Vorlage
01/2017/0749
Aktenzeichen
6024.02-24139
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 505 der Gemarkung Epfach wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor. Die Größe der Tafel beträgt 1,40 m x 1,00 m.

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Landwirtschaft vorsieht. Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB da es wegen seiner besonderen Zweckbestimmung im Außenbereich ausgeführt werden soll. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.