Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau eines land- und forstwirtschaftlichen Stadels – Fl.Nr. 1281 Gemarkung Denklingen
Vorlage
01/2017/0761
Aktenzeichen
B16-85A8
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1281 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor. Es handelt sich zwar um ein Gebäude für einen landwirtschaftlichen Zweck, der die Bruttogrundfläche von 100 m² nicht überschreitet, allerdings ist die Privilegierung durch das Amt für Landwirtschaft und Forsten nicht bestätigt.

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Landwirtschaft vorsieht. Das Vorhaben ist bisher nicht privilegiert.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen, soweit die Privilegierung nachgewiesen wird.