Betreff
Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung eines Doppelhauses mit Garage – Fl.Nr. 1562/10 Gemarkung Denklingen – Leederer Straße 13a
Vorlage
01/2017/0771
Aktenzeichen
6024.01-24191
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 1562/10 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Mischgebiet (MI). Ein Wohngebäude ist nach § 6 BauNVO zulässig.

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung ist im Vergleich zur bestehenden Bebauung im Verhältnis zur Grundstücksgröße überdimensional. Das Vorhaben fügt sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Sicherung der Erschließung (Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, zentrale Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) sollte ggf. noch durch eine Dienstbarkeit nachgewiesen werden.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.