Betreff
Genehmigung des Wasserliefervertrages mit der Stadt Schongau
Vorlage
01/2017/0794
Aktenzeichen
8631-7100
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Denklingen will aufgrund der Ergebnisse in der Klausurtagung 2017 ihre Wasserversorgung zukünftig auf der Basis von 2 Wassergewinnungsanlagen mit jeweils dazugehörendem Wasserschutzgebiet betreiben. Nur so ist gewährleistet, dass die Wasserversorgung von den staatlichen Stellen als „uneingeschränkt versorgungssicher“ eingestuft wird.

 

Des Weiteren steht für die Gemeinde Denklingen fest, dass

 

  • die Brunnenanlage und der Hochbehälter Dienhausen stillgelegt werden und Dienhausen an die beiden neuen Wassergewinnungsanlagen angeschlossen wird,
  • aufgrund der Wasserschutzgebietsprobleme (Größe und Auflagen) beim Brunnen am Bachweg dieser aufgelassen wird und dass die beiden neuen Wassergewinnungsanlagen die im Stubental und die von der Stadt Schongau sein sollen.

 

Die Gemeinde Denklingen muss hierzu ein Ingenieurbüro mit der Planung dieser neuen Wasserversorgungsanlagen beauftragen. Bevor dies geschieht, ist es notwendig, für die Grundlagenermittlung einen unterschriebenen Vertrag mit der Stadt Schongau zur Verfügung zu stellen. Auf dieser Grundlage kann dann weitergeplant werden.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf des Wasserliefervertrages mit den Stadtwerken Schongau (Eigenbetrieb der Stadt Schongau), der dieser Beschlussvorlage beiliegt, und genehmigt diesen. Er beauftragt den Ersten Bürgermeister, die Unterzeichnung vorzunehmen.