Betreff
Teileinziehung des öffentlichen Feldweges „An der Bahn“
Vorlage
01/2017/0810
Aktenzeichen
6311 04-21601
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Zuge der Bauleitplanung „An der Obstwiese“ ist ein Teil des öffentlichen Feld- und Waldweges „An der Bahn“, Fl.Nr. 1279 Gemarkung Denklingen einzuziehen.

 

Beschluss:

 

Der Öffentliche Feld- und Waldweg „An der Bahn“ in der Gemeinde Denklingen, Landkreis Landsberg am Lech, Regierungsbezirk Oberbayern wird mit Wirkung vom 01.08.2017 teilweise eingezogen, d.h., einem Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldweges „An der Bahn“ wird die Eigenschaft eines öffentlichen Feld- und Waldweges entzogen. Die einzuziehende Strecke beginnt bei der Ortsstraße „An den Linden“ an der nördlichen Grenze der Fl.Nr. 1294/64 Gemarkung Denklingen und endet auf Höhe der südlichen Grenze der Fl.Nr. 1289 Gemarkung Denklingen. Die verbleibende Strecke Anfangspunkt auf Höhe der südlichen Grenze der Fl.Nr. 1289 Gemarkung Denklingen (km 0,000) bis Endpunkt Gemeindegrenze Leeder an der südlichen Grenze der Fl.Nr. 1279 Gemarkung Denklingen (km 0,607) stellt den neuen öffentlichen Feld- und Waldweg „An der Bahn“ dar.

Begründung: Die einzuziehende Strecke ist Bestandteil des Bebauungsplangebietes „An der Obstwiese“ geworden.