Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bau einer zusätzlichen Wasserversorgung (Neubau Brunnenbauwerk I) – Fl.Nr. 3509 Gemarkung Denklingen
Vorlage
01/2017/0814
Aktenzeichen
6024.01-25340
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 3509 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Forstwirtschaft vorsieht. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.