Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bau einer zusätzlichen Wasserversorgung (Neubau Brunnenbauwerk I) – Fl.Nr. 3509 Gemarkung Denklingen
Vorlage
01/2017/0814
Aktenzeichen
6024.01-25340
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Für
die Fl.Nr. 3509 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g.
Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).
Die
Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes
bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).
Verfahrensfreiheit
nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.
Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35
BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach
BauNVO Flächen für die Forstwirtschaft vorsieht. Das Vorhaben ist nach § 35
Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert. Öffentliche Belange werden nicht
beeinträchtigt.
Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche.
Beschluss:
Das
gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.