Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage – Fl.Nr. 610 Gemarkung Denklingen
Vorlage
01/2014/0181
Aktenzeichen
6024-B14-C608
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 610 der Gemarkung Denklingen wurde die  Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes, dessen Gebietsart nach BauNVO Flächen für die Landwirtschaft vorsieht.

Das Vorhaben ist nicht privilegiert sondern ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB.

 

Öffentliche Belange werden beeinträchtigt,

 

-          da den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widersprochen wird.

-          da das Vorhaben die Entstehung einer Splittersiedlung befürchten lässt.

Es handelt sich nicht um ein Vorhaben nach § 35 Abs. 4 BauGB.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist nicht zu erteilen.