Sachverhalt:
Das
Betriebsgelände der „Fa. Hirschvogel Automotive Group“ wird von mehreren,
nacheinander entstandenen, sich z.T. überlagernden Bebauungsplänen überplant,
die anlässlich diverser Erweiterungen und Anpassungen der Betriebsanlagen an
die wirtschaftlichen Erfordernisse aufgestellt wurden. Diese Festsetzungen dieser
von verschiedenen Planverfassern erarbeiteten Pläne unterscheiden sich in
vielerlei Hinsicht und beinhalten einige Widersprüche, die bei der Bestimmung
des Baurechts für Umstrukturierungen auf dem Firmengelände zutage treten. Zudem
stehen auch die tatsächlich errichteten baulichen Anlagen in mehreren Punkten
im Widerspruch zu den Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne –
möglicherweise auch als Folge dieser unübersichtlichen Situation, die einen
sachgerechten Vollzug auch für die Baugenehmigungsbehörde zumindest deutlich
erschwert. Vor allem die Festsetzungen zur Grünordnung finden sich im gebauten
Bestand kaum wieder. Ferner sind auch Veränderungen eingetreten, wie z.B. die
Neuvermessung der Flurstücke für den Bau des Radweges an der Kreisstraße.
Für
eine jüngst erforderlich gewordenen Erweiterung des prosperierenden Werkes, das
eine erhebliche Zahl an Arbeitsplätzen in der Region zur Verfügung stellt, soll
zudem auf einer rd. 3 ha großen, bislang landwirtschaftlich genutzten Fläche,
die bisher dem planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB zuzurechnen
ist, Baurecht geschaffen werden, um der Firma eine Entwicklung am Standort zu
ermöglichen. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist daher hier zwingend
erforderlich.
Da der wirksame Flächennutzungsplan
diese Zielsetzungen noch nicht berücksichtigt, ist eine parallele Änderung des
vorbereitenden Bauleitplans erforderlich, um dem Entwicklungsgebot (§ 8 (2)
BauGB) zu entsprechen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erkennt die Notwendigkeit für die Bauleitplanung zur Erweiterung des Betriebsgeländes der Fa. Hirschvogel an und beschließt, für den Flächennutzungsplan das 28. Änderungsverfahren einzuleiten, um im Bereich nördlich der Kreisstraße LL 17 (Dr.-Manfred-Hirschvogel-Straße) auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 1831, Gemarkung Denklingen ein Industriegebiet mit entsprechender Randeingrünung darzustellen.