Betreff
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung
Vorlage
01/2017/0836
Aktenzeichen
0241-21382
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Durch Veröffentlichung dieser Niederschrift auf den Internetseiten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Denklingen werden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:

 

 

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Tiefbrunnen Stubental - Wasserschutzgebiet und Genehmigung zur Grundwasserentnahme

 

Sachverhalt:

 

Die Brunnenbauarbeiten im Stubental sind vorerst abgeschlossen. Um bis zum Abschluss der noch nicht beauftragten Ingenieurplanungsarbeiten für die technischen Anlagen ein Wasserschutzgebiet und die Genehmigung zur Grundwasserentnahme zu erhalten, ist die Beauftragung folgender langwieriger Arbeiten erforderlich:

 

  • Neubemessung und Beantragung eines Trinkwasserschutzgebietes,
  • Beantragung der Entnahme von Grundwasser aus dem neuen Tiefbrunnen,
  • Umweltverträglichkeits-Vorprüfung für die Entnahme.

 

Das Landratsamt empfiehlt die Erstellung eines gemeinsamen Ordners mit Auslieferung in digitaler Form sowie fünffach gedruckt.

 

Es würde sich anbieten, dass das Ingenieurbüro HydroConsult aus Augsburg weiterhin ihre erworbenen hydrogeologischen Kenntnisse im Raum Denklingen hierfür einsetzen würden. Deshalb hat die Gemeindeverwaltung ein diesbezügliches Angebot für die erforderlichen Ausarbeitungen eingeholt.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Angebot der HydroConsult GmbH aus Augsburg vom 15.12.2016, Angebotsnummer A 16-493, das mit 14.829,34 Euro abschließt. Der Gemeinderat beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen der HydroConsult GmbH der Auftrag zu erteilen ist, die angebotenen Leistungen anzunehmen.

 

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Verbriefungsanerkenntnis - Anlagenerstellungsrecht Claudius-Paternus-Weg

 

Beschluss:

 

Der Vertrag zur Urkunde des Notars Prof. Dr. Alexander Krafka in Landsberg am Lech vom 11.01.2017, URNr. K 46 / 2017 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde lag dem Gemeinderat vor.

 

Abstimmung:          Ja 11  Nein 0  Anwesend 11 

 

TOP  9

Erschließung des Gewerbegebiets "Südlich der Epfacher Straße" - Genehmigung des Ingenieurvertrages für Verkehrsanlagen mit der Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH aus Krumbach

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Vertrag:

 

Ingenieurvertrag

für Verkehrsanlagen

zwischen

 

der Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Michael Kießling

‑ Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑

 

und

 

Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH, Burgauer Straße 30, 86381 Krumbach, vertreten durch Herrn Geschäftsführer Dipl.-Ing. Markus Daffner

‑ Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑

 

1.         Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben „Baugebiet Südlich der Epfacher Straße - Verkehrsanlagen (Straßen, Wege, Plätze, Verkehrsflächen, Straßenbegleitgrün entlang der Erschließungsstraßen und der Kreisstraße LL 16)“. Diese genannten Einrichtungen stellen 1 Objekt im Sinne der HOAI dar. Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Gewerbegebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten.

 

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Erschließung des Gewerbegebiets "Südlich der Epfacher Straße" - Genehmigung des Ingenieurvertrages für Ingenieurbauwerke (Wasser und Abwasser) mit der Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH aus Krumbach

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Vertrag:

 

Ingenieurvertrag

für Ingenieurbauwerke

zwischen

 

der Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Michael Kießling

‑ Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑

 

und

 

Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH, Burgauer Straße 30, 86381 Krumbach, vertreten durch Herrn Geschäftsführer Dipl.-Ing. Markus Daffner

‑ Ingenieur, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑

 

 

1.         Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das Bauvorhaben „Baugebiet Südlich der Epfacher Straße“:

Objekt 1: Anlagen der Wasserversorgung

Objekt 2: Anlagen der Abwasserentsorgung

Diese genannten Einrichtungen stellen jeweils 1 Objekt im Sinne der HOAI dar. Das Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Gewerbegebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck auszurichten. 

 

TOP  11

Außenanlagen Gasthaus Hirsch - Genehmigung  des Architektenvertrages für Freianlagen mit dem Landschaftsarchitekturbüro terra.nova aus München

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt folgenden Architektenvertrag:

 

Architektenvertrag

für Freianlagen

 

 

zwischen

 

der Gemeinde Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister Michael Kießling

– Auftraggeber, nachfolgend kurz „AG“ genannt –

 

und

 

dem Landschaftsarchitekturbüro terra.nova, Freibadstraße 15 RGB, 81543 München, vertreten durch Herrn Peter Wich

– Architekt, Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt –

 

 

1.         Vertragsgegenstand

 

Gegenstand des Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Architektenleistungen für das Bauvorhaben
„Realisierung des freiraumplanerischen Konzeptes für das Gelände um das zukünftige Rathaus in Denklingen (ehemals Gasthof Hirsch)“. Anschrift: Buchweg 1, 86920 Denklingen. Die Architektenleistungen sind auf diesen Nutzungszweck auszurichten. Umfang und Ausstattung des Geländes ergeben sich aus dem diesbezüglichen Architektenwettbewerb und stellen 1 Stadtplatz-Objekt im Sinne der HOAI dar.