Sachverhalt:
Durch Veröffentlichung dieser Niederschrift auf den Internetseiten und im Mitteilungsblatt der Gemeinde Denklingen werden folgende Beschlüsse bekannt gegeben:
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Tiefbrunnen Stubental - Wasserschutzgebiet
und Genehmigung zur Grundwasserentnahme |
Sachverhalt:
Die Brunnenbauarbeiten
im Stubental sind vorerst abgeschlossen. Um bis zum Abschluss der noch nicht
beauftragten Ingenieurplanungsarbeiten für die technischen Anlagen ein
Wasserschutzgebiet und die Genehmigung zur Grundwasserentnahme zu erhalten, ist
die Beauftragung folgender langwieriger Arbeiten erforderlich:
- Neubemessung und Beantragung eines
Trinkwasserschutzgebietes,
- Beantragung der Entnahme von
Grundwasser aus dem neuen Tiefbrunnen,
- Umweltverträglichkeits-Vorprüfung für
die Entnahme.
Das Landratsamt
empfiehlt die Erstellung eines gemeinsamen Ordners mit Auslieferung in
digitaler Form sowie fünffach gedruckt.
Es würde sich
anbieten, dass das Ingenieurbüro HydroConsult aus Augsburg weiterhin ihre
erworbenen hydrogeologischen Kenntnisse im Raum Denklingen hierfür einsetzen
würden. Deshalb hat die Gemeindeverwaltung ein diesbezügliches Angebot für die
erforderlichen Ausarbeitungen eingeholt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt
Kenntnis vom Angebot der HydroConsult GmbH aus Augsburg vom 15.12.2016,
Angebotsnummer A 16-493, das mit 14.829,34 Euro abschließt. Der Gemeinderat
beschließt, dass dieses Angebot anzunehmen der HydroConsult GmbH der Auftrag zu
erteilen ist, die angebotenen Leistungen anzunehmen.
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Verbriefungsanerkenntnis -
Anlagenerstellungsrecht Claudius-Paternus-Weg |
Beschluss:
Der Vertrag zur
Urkunde des Notars Prof. Dr. Alexander Krafka in Landsberg am Lech vom
11.01.2017, URNr. K 46 / 2017 wird genehmigt. Abschrift der notariellen Urkunde
lag dem Gemeinderat vor.
Abstimmung: Ja 11 Nein 0
Anwesend 11
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Erschließung des Gewerbegebiets
"Südlich der Epfacher Straße" - Genehmigung des Ingenieurvertrages
für Verkehrsanlagen mit der Kling Consult Planungs- und Ingenieurgesellschaft
für Bauwesen mbH aus Krumbach |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt folgenden Vertrag:
Ingenieurvertrag
für Verkehrsanlagen
zwischen
der Gemeinde
Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten
Bürgermeister Michael Kießling
‑ Auftraggeber,
nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑
und
Kling Consult
Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH, Burgauer Straße 30, 86381
Krumbach, vertreten durch Herrn Geschäftsführer Dipl.-Ing. Markus Daffner
‑ Ingenieur,
Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des
Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das
Bauvorhaben „Baugebiet Südlich der Epfacher Straße - Verkehrsanlagen (Straßen,
Wege, Plätze, Verkehrsflächen, Straßenbegleitgrün entlang der
Erschließungsstraßen und der Kreisstraße LL 16)“. Diese genannten Einrichtungen
stellen 1 Objekt im Sinne der HOAI dar. Das Vertragsobjekt soll nach
Fertigstellung als Gewerbegebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung genutzt
werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf diesen Nutzungszweck
auszurichten.
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10 |
Erschließung des Gewerbegebiets
"Südlich der Epfacher Straße" - Genehmigung des Ingenieurvertrages
für Ingenieurbauwerke (Wasser und Abwasser) mit der Kling Consult Planungs- und
Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH aus Krumbach |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt folgenden Vertrag:
Ingenieurvertrag
für Ingenieurbauwerke
zwischen
der Gemeinde
Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten Bürgermeister
Michael Kießling
‑ Auftraggeber,
nachfolgend kurz „AG“ genannt ‑
und
Kling Consult
Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbH, Burgauer Straße 30, 86381
Krumbach, vertreten durch Herrn Geschäftsführer Dipl.-Ing. Markus Daffner
‑ Ingenieur,
Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt ‑
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des
Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Ingenieurleistungen für das
Bauvorhaben „Baugebiet Südlich der Epfacher Straße“:
Objekt 1: Anlagen der
Wasserversorgung
Objekt 2: Anlagen der
Abwasserentsorgung
Diese genannten
Einrichtungen stellen jeweils 1 Objekt im Sinne der HOAI dar. Das
Vertragsobjekt soll nach Fertigstellung als Gewerbegebiet im Sinne der
Baunutzungsverordnung genutzt werden. Die Ingenieurleistungen sind daher auf
diesen Nutzungszweck auszurichten.
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Außenanlagen Gasthaus Hirsch -
Genehmigung des Architektenvertrages
für Freianlagen mit dem Landschaftsarchitekturbüro terra.nova aus München |
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt folgenden Architektenvertrag:
Architektenvertrag
für Freianlagen
zwischen
der Gemeinde
Denklingen, Hauptstraße 23, 86920 Denklingen, vertreten durch Herrn Ersten
Bürgermeister Michael Kießling
– Auftraggeber,
nachfolgend kurz „AG“ genannt –
und
dem
Landschaftsarchitekturbüro terra.nova, Freibadstraße 15 RGB, 81543 München,
vertreten durch Herrn Peter Wich
– Architekt,
Auftragnehmer, nachfolgend kurz „AN“ genannt –
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des
Vertrags sind die in Ziffer 3 definierten Architektenleistungen für das
Bauvorhaben
„Realisierung des freiraumplanerischen Konzeptes für das Gelände um das
zukünftige Rathaus in Denklingen (ehemals Gasthof Hirsch)“. Anschrift: Buchweg
1, 86920 Denklingen. Die Architektenleistungen sind auf diesen Nutzungszweck
auszurichten. Umfang und Ausstattung des Geländes ergeben sich aus dem
diesbezüglichen Architektenwettbewerb und stellen 1 Stadtplatz-Objekt im Sinne
der HOAI dar.