Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Bauvoranfrage über die Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 180/13 Gemarkung Denklingen – Am Weiher 11
Vorlage
01/2017/0841
Aktenzeichen
6024.01-3422
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 180/13 der Gemarkung Denklingen wurde eine Bauvoranfrage in zwei Varianten für die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt.

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Wohngebäude sind nach § 4 BauNVO zulässig.

Das vorgesehene Maß  der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich bei beiden Varianten in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem. 

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist für beide Varianten zu erteilen.