Betreff
Schulgebäude Denklingen - Sicherheitskonzept
Vorlage
01/2017/0847
Aktenzeichen
21-14218
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Erstabnahme der Feststellanlagen bei den Rauchschutztüren nach dem Umbau für die offene Ganztagsschule der Feststellanlagen ist vollzogen. Es liegen der Gemeinde Denklingen die diesbezüglichen Prüfbücher vor. Jetzt ist es aber so, dass die Abnahme und Wartung sich nur auf die Feststellanlage bezieht. Was ist mit den nicht behebbaren Mängeln, wie z.B. Standflügel verriegelt nicht von selbst, Türe ohne Zulassung, Arm der Schließfolgeregelung steht an, Rauchmelder zu alt (vgl. anhängende Datei)?

 

Es ist deshalb unerlässlich zu überprüfen, was zu veranlassen ist, um kein Sicherheitsproblem zu bekommen. Die ersten internen Überprüfungen brachten folgendes Ergebnis: Die Standflügel können nur per Hand verriegelt werden. Dies könnte ausgetauscht werden, dadurch erhält die Türe aber immer noch keine Zulassung. Der Standflügel könnte mit einer Notiz versehen werden, dass dieser immer verriegelt gehalten werden muss. Dann würde dieser nur geöffnet werden, wenn z.B. Möbel transportiert werden würden. Somit wäre das Problem der Verriegelung schon einmal abgemildert. Laut Email (12.12.2016) von Herrn Andres, vom Landratsamt Landsberg ist hier davon auszugehen, dass Bestandsschutz herrscht. Letztendlich kann der Gemeinde aber niemand die eventuelle Haftung im Schadensfall abnehmen, da diese Türen ohne Zulassung verbaut wurden. Ein Austausch aller Elemente würde voraussichtlich bei 80.000-100.000€ liegen.

 

Daraufhin hat die Gemeindeverwaltung das für die Gemeinde Denklingen tätige Ingenieurbüro Pätzold aus Kempten gebeten, ein Angebot über eine gutachterliche Stellungnahme abzugeben, wozu die Gemeinde Denklingen in diesem Fall verpflichtet ist. Der Gemeindeverwaltung reichen keine Telefongespräche mehr, an die sich im Falle eines Falles niemand mehr erinnern kann.

 

 

Beschluss:

 

Das Angebot der Pätzold Sachverständigen aus Kempten vom 26.04.2017, Nr. P_17-078-A1 ist anzunehmen.