Betreff
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Abbruch einer ehemaligen Landwirtschaft mit Wohnhaus und Neubau eines Wohnhauses mit 4 Wohnungen, 4 Carports und einem Fahrradschuppen – Fl.Nr. 34 Gemarkung Dienhausen – Neuwäldleweg 3
Vorlage
01/2017/0851
Aktenzeichen
6024.03-7676
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Fl.Nr. 34 der Gemarkung Denklingen wurde die Genehmigung o.g. Bauvorhabens beantragt (Art. 68 BayBO).

 

Die Errichtung bedarf grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit nichts anderes bestimmt ist (Art. 55 Abs. 1 BayBO).

 

Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO liegt nicht vor.

 

Oben genanntes Vorhaben liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB). Die Gebietsart entspricht hier einem Dorfgebiet (MD). Wohngebäude sind nach § 5 BauNVO zulässig.

Das vorgesehene Maß der baulichen Nutzung und die vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen (Baulinie/Baugrenze) fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert durch die Zufahrt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, die zentrale Wasserversorgung und zentrale Abwasserbeseitigung im Trennsystem.

 

Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen ist zu erteilen.